Von Regen, Schneeschmelze und der Feststellung, dass Überschwemmung nicht gleich Überschwemmung ist…

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Die Thematik „Wann liegt eine Überschwemmung vor?“ bzw. „Wie wird diese definiert?“ hat für ordentlich Diskussionsstoff gesorgt.

Wir haben uns dies zum Anlass genommen, das Thema etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Grundsätzlich (bei nahezu allen Versicherern) wird die Überschwemmung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung nachfolgend definiert:

„Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht.“

als Ursachen werden (meist) genannt:

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge,
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b)

Nach der Auffassung des OLG Karlsruhe setzt bei einer solchen Formulierung eine Überschwemmung voraus:

  • dass erhebliche Wassermengen
  • erhebliche Teile des versicherten Grundstücks
  • so unter Wasser gesetzt haben,
  • dass diese nicht mehr erdgebunden sind.

Eine gezielte Ansammlung/Anstauung von Wassermassen auf bestimmten Flächen (wie z.B. Flachdächern, Terrassen oder Balkonen) reiche nicht aus und führe auf mangelnde Entwässerung zurück.

Es gibt auch Konzepte, bei denen es weitergehend geregelt und wie folgt definiert wurde:

„… die unmittelbare Einwirkung von erheblichen Mengen von Wasser auf versicherte Sachen.“

Auch für Grundwasserschäden kann weitergehender Versicherungsschutz gegeben sein. So ist bei manchen Versicherern nicht nur der Austritt von Grundwasser an die Oberfläche mitversichert, sondern auch der Anstieg ohne Austritt an die Oberfläche!

Dieser Grundwasseranstieg ist insbesondere bei lang anhaltenden, starken Regenfällen möglich. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Keller sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich nicht durch eine sogenannte „weiße Wanne“ geschützt und das Wasser drückt dann durch die Bodenplatte oder Kellerwände ins Haus.

Darüber hinaus gehender Versicherungsschutz wäre übrigens noch über den Baustein „unbenannte Gefahren“ zu haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü­gung.