Was bekomme ich für einen 15 Jahre alten Fernseher von meiner Hausratversicherung?
Dass eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist – ist allgemein bekannt. Unter Neuwert versteht man den „Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte“. Der ursprüngliche Anschaffungspreis spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, was es zum Schadenszeitpunkt kosten würde, die gleiche bzw. vergleichbare Sache neu zu erwerben.
Bei neuen Geräten ist die Entschädigungsberechnung einfach, da diese evtl. noch produziert werden und man das gleiche Gerät wieder erwerben kann. Bei älteren Elektrogeräten hingegeben, ist es im Versicherungsfall oft so, dass der VN im Vergleich zum Anschaffungspreis eine um vielfaches niedrigere Entschädigungsleistung erhält. So kostete z. B. vor 15 Jahren ein durchschnittlicher Röhrenfernseher mit 80-90 cm Bildschirmdiagonale ca. 1.000 DM. Einen Flachbildschirm mit einer vergleichbaren Bildschirmdiagonale bekommt man heutzutage bereits für 200 – 300 €. Dass das neue Gerät einen erheblichen technologischen Fortschritt erlebt hat und der Kunde ein „besseres“ Gerät bekommt, spiegelt sich in der Entschädigungsberechnung nicht wieder.
Anspruch auf vergleichbare Qualität:
Hatte man seinerzeit sich ein sündhaft teures Markengerät angeschafft, z. B. einen LOEWE-Röhrenfernseher mit einer Bildschirmdiagonale von 120 cm im Jahre 2002 in einem Wert von 5.000 €, so hat man nach einem Versicherungsfall (z. B. Blitzüberspannungsschaden) Anspruch, sich ein vergleichbares Modell desselben Herstellers wiederzubeschaffen. Es würde also nicht ausreichen, wenn der Versicherer die Entschädigungsleistung danach ausrichten würden, wie viel der günstigste Fernseher/günstige Marke mit einer Bildschirmdiagonale von 120 cm kosten würde.
Bei einem Premiumhersteller wie LOEWE ist der Preisverfall durch den Technologiefortschritt übrigens nicht so stark, wie bei anderen Anbietern. Ein Gerät mit einer vergleichbaren Diagonale geht schnell in die Richtung vom ursprünglichen Anschaffungspreis.