Scheidung – ist dieser letzte Ausweg Rechtsschutzversichert?
Es ist ein erfreulicher Trend bei einem ernsten Thema: Bundesweit werden immer weniger Scheidungen verzeichnet. Während die Scheidungsraten in Deutschland jahrzehntelang nur eine Richtung kannten, hat sich der Trend mittlerweile umgekehrt und ist zurückgegangen. Nichtsdestotrotz wird nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwas mehr als jede dritte Ehe geschieden.
Jede dritte Ehe wird geschieden
Nun dürfte jedem bekannt sein, dass eine Scheidung neben dem privaten Tiefschlag auch zur finanziellen Katastrophe werden kann. Wie in den meisten Rechtsangelegenheiten bemisst sich die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert. Ist dann noch ein Immobilienvermögen oder gar ein Unternehmen vorhanden, sprengen die Kosten die Grenzen manches Vorstellungsvermögens.
Für eine Rechtsschutzversicherung stellt dies ein unüberschaubar großes Risiko dar, sodass familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung, Sorge-/Umgangsrecht usw. grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Eine Ausnahme stellen einige Versicherer mit der Zusatzkomponente Ehe- zum Privat-Rechtsschutz dar. Diese Versicherer übernehmen als bislang einziger Rechtsschutzanbieter im Falle einer Scheidung die Kosten für Rechtsanwälte und Gericht bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 Euro. Die Besonderheit: Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner. Zwar wird hier ein guten Ergänzungstarif geboten, dieser fordert aber die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit. Von daher nutzt es Ihnen nichts, die Versicherung erst dann zu beantragen, wenn sich eine Scheidung oder ein unterhaltsrechtlicher Streit abzeichnet. Halten Sie sich das vor Augen auch wenn es eine sehr emotionale Entscheidung ist, eine solche Police abzuschließen. Wer geht schon davon aus, sich scheiden zu lassen?
Es geht auch anders – erweiterter Beratungsrechtsschutz
Solange die Beratung vom tatsächlichen Scheidungsverfahren unabhängig ist, kommen Rechtsschutzversicherer auch für die Kosten einer Erstberatung bei einem in Deutschland zugelassenen Anwalt auf. Dieses „Erstberatungsgespräch“ dient Ihnen lediglich als Orientierung über die rechtliche Situation und darf vom Anwalt mit bis zu 190 € abgerechnet werden. Viele Versicherer bezahlen auch eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit (i. d. R. 250 Euro).
(Laut ARB: ,,[ … ] Versicherungsschutz besteht für Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir keine Kosten.“ […]. Wird der Anwalt darüber) Achtung: Die Leistung beschränkt sich ausschließlich auf den Versicherungsnehmer!
Um mit aller Härte geführte Scheidungskriege zu vermeiden und stattdessen faire, einvernehmliche Lösungen und Kompromisse für beide Ehepartnern zu suchen, bietet ein Mediator einen Ausweg. Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen werden in eine Vereinbarung aufgenommen, wodurch die spätere eigentliche Scheidung einvernehmlich und (verhältnismäßig) kostengünstig erfolgen kann.
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Zwar hilft eine Rechtsschutzversicherung Ihnen nicht über die Trennung hinweg, sie kann jedoch wenigstens die Kosten einer Scheidung etwas abfedern.
Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.