SFR-Übertragungen in der Kfz-Versicherung Eltern/Kind kann jeder, aber was ist mit anderen Konstellationen?
So passiert es jeden Tag: Fahranfänger möchte seinen ersten Wagen zulassen und versichern. Im Vorfeld lässt man sich Angebote machen. Mit vor Entsetzen weit aufgerissenen Augen starrt er/sie dann auf die zu erwartende Prämie. Und kurz bevor der gepeinigte, junge Mensch wieder atmen kann kommt der Vorschlag: ,,Machen wir’s doch über die Eltern, dann wird’s billiger!“
Das kennt jeder, das ist der Regelfall, wenn Eltern vorhanden sind, die bereit sind, einen Zweitwagen zu versichern. Selbst eine SF ½ bedeutet schon ein Viertel Beitragsersparnis gegenüber der Klasse 0, in der eigentlich gestartet werden müsste. Und früher, mit den alten SF-Staffeln, war der Unterschied noch deutlich dramatischer.
Was aber, wenn keine Eltern da sind oder der brachliegende SFR eines Großvaters genutzt wird? Irgendwann einmal spätestens mit dem Tod stellt sich die Frage, wie man den Rabatt auf den eigentlichen Fahrer übertragen bekommt. Und da unterscheiden sich die Versicherer sehr.
Die eingangs erwähnte klassische Lösung ist bei jedem Versicherer problemlos. Die SFR-Übertragung zwischen Verwandten ersten Grades stellt für niemanden ein Problem dar. Doch schon Bruder oder Schwester, Opa oder Oma sind Verwandte zweiten Grades. Ein Onkel schon dritten Grades und so weiter. Nicht verheiratete Lebenspartner der Eltern könnten in Zukunft häufiger Rabattspender werden.
Wie bekommt man nun den Rabatt? Nun, ganz einfach: Man sucht zunächst einen Versicherer, der die vorhandene Konstellation für eine SFR-Übertragung akzeptiert.
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