Wohnung auf Achse – Die Evolution der Unabhängigkeit
Wissen Sie, was Kleopatra mit Goethe verbindet? Der beiden Vorliebe für Reisen. Über 2.000 Jahre vor der seriellen Fertigung des Wohnwagens ließen sich bereits die letzte Königin des Ptolemäerreiches und ihr Geliebter Marcus Antonius von 20 Ochsen in einem wohnlich ausgestatteten Wagen an ihre Urlaubsziele am Mittelmeer ziehen. Auch Goethe so wird behauptet soll wohl Teile seines ein oder anderen Werkes am Sekretär seiner vollhölzernen Chaise geschrieben haben.
Bis zur Serienfertigung der Wohnwagen sollten allerdings noch einige Jahre verstreichen. Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Großbritannien sogenannte „Reisewagen“ angefertigt, welche allerdings – noch von Pferden gezogen lediglich der wohlhabenden Oberschicht vorbehalten war: Der Arzt und Schriftsteller William Gordon Stables, war 1885 der erste Privatmann, der sich einen sog. ,,Gentleman’s Caravan“ leistete. Dieser Luxusanhänger war ausgestattet mit edlen Stoffen, Teppichen, einem Schlafsofa, Mahagoni-Verkleidung und einem Ofen wog jedoch bei einer Länge von über sechs Metern stattliche zwei Tonnen.
In Deutschland war es der Handelsvertreter Arist Dethleffs, der 1931 den ersten Wohnwagen fertigte. Er nannte ihn „Wohnauto“. Dieses „Wohnauto“ hatte mehr von einer Pferdetransportbox als von den großzügig mit Kühlschrank, Bett und sanitären Anlagen ausgestatteten mobilen Unterkünften, die wir heute kennen. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war seine Firma die einzige dieser Art auf dem deutschen Markt. In den 1950er Jahren erkannten dann immer mehr Unternehmen den Trend, und so zogen u. a. Hymer und Frankia nach. Die wirtschaftliche Hochkonjunktur in den 1960er Jahren und der daraus resultierende neu erlangte Wohlstand sorgten für Fernweh bei den Deutschen. Da jedoch das Buchen von Flugreisen wesentlich aufwändiger und kostspieliger war als heute, musste eine mobile Alternative her. Das Reisen mit dem Wohnwagen boomte seitdem. In den 1970er Jahren ergänzte das mittlerweile enorm gewachsene Unternehmen Dethleffs die Branche um eine flexiblere Alternative: Dem Wohnmobil. Denn während der Wohnwagen überwiegend als Ferienhaus auf Campingplätzen genutzt wurde, rückte mit dem Wohnmobil das Reisen wieder in den Mittelpunkt.
Aus der Idee des Peitschenhändlers Dethleffs ist längst eine milliardenschwere Industrie geworden. Mittlerweile sind in Deutschland über 600.000 Wohnwagen und -mobilen zugelassen. Tendenz steigend!
Dauergast auf dem Campingplatz:
Solange der Wohnwagen nur als Ferienhäuschen genutzt wird oder fest auf einem Campingplatz abgestellt wird, muss dieser nicht zugelassen werden. In diesem Fall bedarf es auch keiner Haftpflicht oder Kaskoversicherung. Als nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug sind Wohnmobile und Wohnwägen in zeitgemäßen Privathaftpflichttarifen mitversichert.
Wie versichert man nun das Mobilheim selbst oder das Inventar? Der bewegliche Inhalt (z. B. Geschirr) kann zumindest bei Einbruchdiebstählen in die Deckung mancher Hausrattarife fallen. Einige unserer Deckungskonzepte decken auch den Diebstahl aus abgesperrten Fahrzeugen aller Art. Ein speziellerer Schutz sind Camping- Versicherungen, wie Sie manche Versicherer im Angebot haben.
Unterwegs auf Europas Straßen – Kfz-Versicherung:
Im Gegensatz zu nicht zugelassenen Wohnwagen oder Mobilheimen ist zu beachten, dass zugelassene Reisefahrzeuge oder Wohnmobile natürlich der Haftpflichtversicherungspflicht unterliegen. Optional kann auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Hier kann es abhängig von Neuwert und Alter des Fahrzeugs zu Einschränkungen in den Annahmerichtlinien der Anbieter geben.
Der Inhalt des Wohnmobils/Wohnwagens:
Die fest verbundenen Teile sind als ganz normale Fahrzeugteile über die Kaskoversicherung absicherbar. Bei beweglichem Inventar gib es auch hier die bereits oben bei den Standfahrzeugen erwähnten Lösungsmöglichkeiten. Wichtig ist und bleibt letztlich, welche Schäden Sie abgesichert haben möchten.
Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.