Parasiten und Tiergelege in der Unfallversicherung – eine vielleicht einzigartige Erweiterung des Unfallbegriffs
Eine Unfallversicherung leistet grundsätzlich dann, wenn der Unfallbegriff erfüllt wurde. Dieser wird – beim besten, wie auch beim schlechsten Tarif am Markt – in etwa so ausformuliert sein :
“ Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“
Nun fand über die letzten zehn, zwanzig Jahre ein unglaubliches „Wettrüsten“ bei den verschiedenen Unfalltarifen statt. Beinahe schon Standard sind „Leistungspunkte“ wie z. B. Vergiftungen durch schädliche Stoffe, Erfrieren, Ertrinken, das Einwirken von Röntgenstrahlen,… Sie kennen den die oft ellenlangen „Hakenzettel“ ja selbst.
Erweiterung des Unfallbegriffs
Weshalb hat man da so aufgerüstet? Im Wesentlichen deshalb, um den Unfallbegriff zu erweitern. Erleidet jemand beispielsweise Erfrierungen, hat man es keinesfalls mit einem plötzlichen Ereignis zu tun. Das dauert eine Weile und ein (physisches) Einwirken von außen fehlt außerdem. Eventuell muss ein Fuß oder gar ein Bein abgenommen werden – ohne den entsprechend erweiterten Unfallbegriff müsste kein Versicherer Leistungen erbringen. Das ist natürlich nicht schön.
Eine moderne Gefahr
Bei allen möglichen Ursachen, die zu (auch dauerhaften) Gesundheitsschädigungen führen können, wurde bislang ein Gebiet in der Branche weitestgehend vernachlässigt: Parasiten und Tiergelege. Da es immer mehr deutsche Urlauber nach Südamerika Südostasien oder den afrikanischen Kontinent zieht, ließ das Robert-Koch-Institut bereits vor Jahren einen rasanten Anstieg der Fälle von „Tropenkrankheiten“ feststellen. Darunter finden sich auch diverse von Unfalltarifen verursachte Krankheitsbilder.
Parasiten, die den menschlichen Körper als Lebensraum zu schätzen wissen, gibt es viele: Bandwürmer, Fadenwürmer, Toxoplasmen, Leberegel usw. Wie bei Krankheiten, die durch Viren oder Bakterien verursacht werden, können Krankheitsbild und Krankheitsbefall auch bei einem Parasitenbefall von Patient zu Patient stark varieren. Wo der eine ein Leben lang ohne spürbare Symptome mit seinen „Untermietern“ lebt, sind die Auswirkungen bei einer anderen Person hingegen dramatsich. Man geht z. B. davon aus, dass weltweit etwa 1 Milliarde (!) Menschen mit Hakenwürmern infiziert sind -“ nur“ 60.000 von ihnen sterben jährlich an den Folgen des Befalls. Was rein statistisch nicht der Rede wert wäre, ist als Schicksal des einzelnen Menschen natürlich immer ein tragischer Fall. Nicht immer steht am Ende der Tod – nein, auch dauerhafte gesundheitliche Schädigungen können die Folge sein. So können Spulwürmer Darmlähmung verursachen, Bandwurmlarven können ins Gehirn gelangen und dort Schaden verursachen. Die Liste könnte mit ähnlichen Beispielen beliebig weitergeführt werden…
Wo fängt man sich sowas ein?
In vielen Fällen werden Parasiten durch einen Zwischenwirt übertragen. Das kann z. B. ein Insektenstich sein. Da hätten wir bei den meisten modernen Unfalltarifen wohl auch den Unfallbegriff erfüllt. Anders sieht es aus, wenn die kleine Tochter beim Waldspaziergang Beeren pflückt, verspeist und sich dabei einen Fuchsbandwurm einfängt. Man muss also gar nicht bis in die Tropen. Auch daheim kann es passieren: Toxoplasmen übertragen sich durch Katzenkot. Den Stubentiger gestreichelt, dann wieder vom Wurstbrot gebissen, schon kann es passiert sein. Hunde kommen übrigens als Wirte für Fadenwürmer in Frage…
Das Problem für den Unfallschutz ist die Indenkörpergelangung durch natürliche Körperöffnungen, beim Verzehr nicht verdorbener Speisen oder ähnlichen Szenarien. Hier dürfte es bei den meisten Anbietern Ablehnungen der Leistung hageln, da auch der erweiterte Unfallbegriff nicht erfüllt ist. In unserem Toxoplasmen-Beispiel kann man z. B. nicht von einer Lebensmittelvergiftung ausgehen. Brot und Wurst waren ja schliesßlich noch gut.
Und Gelege?
Für manche Tiere scheint der menschliche Körper auch ein gut geeigneter Ort zu sein, um den eigenen Nachwuchs aufzuziehen. Fliegenlarven im Gehörgang, die sich bis zum Gehirn vorgearbeitet haben, finden Sie bei Google schnell. Auch andere Tiergelege im Körper von Menschen sind belegt – und nicht selten ebenfalls ein Urlaubsmitbringsel. Auch hier ist nicht immer klar, wie die Eier in den Körper gelangten und damit auch nicht, ob der Unfallbegriff erfüllt wurde oder vielleicht doch nicht.
Unsere Deckungskonzepte
Die Änderungen der Reisegewohnheiten wie auch der Klimawandel sorgen dafür, dass man in Sachen Unfallversicherung nicht mehr nur an Zecken denken sollte. Unsere verschiedenen Unfall-Deckungskonzepte bieten diese wertvolle Erweiterungen des Unfallbegriffs, die kann für Sie nur von Vorteil sein.
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