Denken Sie rechtzeitig dran! – Nachversicherungsgarantien in der BU und der RLV nutzen
Wer kann denn heute schon sagen, wieviel Geld man später im Leben brauchen wird? Viele Faktoren tragen dazu bei, dass sich Lebensumstände ändern und dadurch höhere Kosten anfallen können. Welche Möglichkeiten für Sie bestehen, den Schutz ihrer lebensabschnittsbegleitenden Verträge an äußere Umstände anzupassen, lesen Sie hier.
Da hilft auch keine Glaskugel: Manche Sachen im Leben sind weder voraussehbar noch in irgendeiner Weise planbar. Wie entwickelt sich die Karriere, ist ein Partner oder sind Kinder zu versorgen, wie sieht die Sache mit dem Eigenheim aus? Fragen, auf die man gegenwärtig schlicht noch keine Antwort geben kann – denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt…
Damit eine lebensbegleitende Berufsunsfähigkeitsversicherung dennoch auf gutem Fuße mit Ihren finanziellen Bedürfnissen steht, ist es essenziell, einen flexiblen Vertrag zu wählen, innerhalb dessen die Möglichkeit besteht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Stichwort Nachversicherungsgarantie. Mit dieser lässt sich Ihre BU-Rente erhöhen, wenn bestimmte Änderungen eingetreten sind. Ohne dieses Stichwort sind Änderungen dieser Art am Vertrag bei vielen Versicherern nur schwer möglich.
Ereignisse, bei denen eine Erhöhung bei den meisten Anbietern möglich ist, können unter anderem sein:
- Geburt oder Adoption eines Kindes (finanzielle Mehrbelastung durch ein zusätzliches Familienmitglied)
- Heirat/Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder Scheidung (in der Regel finanzielle Mehrbelastung)
- Kauf von Wohneigentum (Kreditbelastung)
- Abschluss von Ausbildung oder Studium/Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (in der Regel höheres Einkommen vorhanden)
Tritt eines oder mehrere dieser Ereignisse ein, sollten Sie es auf keinen Fall versäumen, Ihre Option der Nachversicherungsgarantie rechtzeitig geltend zu machen! Die Beantragung der Erhöhung seiner BU-Rente muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Eintreten des Ereignisses stattfinden. Je nach Versicherer beträgt diese Spanne sechs oder zwölf Monate. Der Abschluss eines Neuvertrages ist in den wenigsten Fällen ratsam, da Sie hier automatisch erneut Fragen zum gesundheitlichen Zustand beantworten müssten. Besonders die jungen Kunden profitieren: Da die Nachversicherungsgarantie keiner zusätzlichen Gesundheitsprüfung bedarf, profitieren diese bei Vertragsabschluss von ihrem (guten) Gesundheitszustand und können zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Beitragszahlungspflicht die Rente an ihre Lebensumstände anpassen.
Anpassung bis ultimo?
Beachten Sie bitte zwingend die Grenzen der Versicherer! Nicht nur der Zeitraum, in dem die Erhöhung beantragt werden muss, ist vom Versicherer begrenzt. Gemeint sind sowohl Höchstgrenzen der Versicherungssumme als auch das Höchstalter, bis zu dem eine Aufstockung vorgenommen werden kann.
Option auch für RLV-Policen
Selbiges gilt übrigens auch für die Risikolebensversicherungsverträge, wobei diese Option nur von wenigen Anbietern geboten wird. Die RLV dient primär der Absicherung von Hinterbliebenen. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die vereinbarte Summe fällig. Stellt dieser jedoch fest, dass die bei Abschluss vereinbarte Summe zu niedrig angesetzt war – gehen wir von 250.000 Euro aus – weil beispielsweise die Kreditbelastung der neu erworbenen Immobilie sich bereits auf 250.000 Euro beläuft und somit genau 0,00 Euro für die Absicherung der Familie übrig blieben, kann auch hier aufgestockt werden.
Noch ein Vorteil der Nachversicherungsgarantie: Sie können evtl. die Untersuchungsgrenzen umgehen, die Sie sonst zur großen ärztlichen Untersuchung schicken würde. Haben Sie z. B. bereits 150.000 Euro in einem Altvertrag zur Familienabsicherung, müssen Sie zur Absicherung einer Finanzierung 250.000 Euro zusätzlich beantragen, sind das zusammen auch 400.000 Euro, die als eine Gesamtabsicherung gewertet werden können. Beantragt man nun nur 200.000 Euro neu, weil 50.000 Euro aus der Nachversicherungsgarantie beim Altvertrag aufgestockt werden können, landet man womöglich unter dieser Grenze. Das Thema mag von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt werden. Behalten Sie diesen Punkt aber bitte im Kopf.
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