Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.
Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:
• Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer.
Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.
• Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Bei dieser Variante tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante auf. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.
• Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es sich nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.10.2013 bei Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherungen für den Arbeitnehmer um einen geldwerten Vorteil handelt. Es stellt sich also die Frage, wer die Versteuerung des Beitrags übernimmt:
o Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
o Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.
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