Bauen in eigener Regie? – Bauherrenhaftpflicht mit Bauleitung
Wer baut, braucht eine Bauherrenhaftpflicht – wissen wir alle. Wer selbst am Bau mitwirkt, muss auf den Einschluss von Eigenleistung achten. Und wenn der Bauherr auch die Bauleitung übernehmen will? Sehen Sie selbst
Bauen kann ganz schön teuer sein! Doch während gerade in vielen Ballungszentren die Preise für Wohnungen potenzielle Mieter eher verschrecken, liegen die Vorteile der eigenen vier Wände klar auf der Hand: keine Sorgen vor Mieterhöhungen, hohe Wohnqualität, Inflationsschutz und ein stabiler Wert der Immobilie. Sicher denken viele von Ihnen ähnlich. Fast klar, dass sich immer mehr Menschen, vor allem Familien, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Neben einer gesicherten Finanzierung setzt ein Bauvorhaben jedoch auch ausreichenden Versicherungsschutz voraus. Schließlich lauern auf einer Baustelle mehr als genug Gefahren und Risiken. Um den Bauherren also vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht Versicherung unumgänglich. Sie springt ein, wenn Dritte geschädigt werden und Sie als Bauherr die Verantwortung tragen müssten (vgl. § 836). Soweit klar.
Nun dürfte aber auch für jeden nachvollziehbar sein, dass man als Bauherr nicht nur Arbeiten abgibt, sondern gewisse Arbeiten einfach selbst ausführen möchte. Sei es, weil man sich der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse bewusst ist oder/und um die finanziellen Mehrbelastungen im Rahmen zu halten. Was ist beispielsweise mit der Bauleitung an sich? Der Bauleiter in seiner Funktion hat verantwortungsbewusst darüber zu wachen, dass die Umsetzung plangerecht erfolgt, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden usw.; er ist damit ein wichtiger Verbindungsmann zwischen Architekt und Ingenieur bzw. der Bauausführung. Kann diese Aufgabe der Bauherr nicht auch selbst übernehmen? In den Vertragsbedingungen der meisten Versicherer für Bauherrenhaftpflicht findet sich oft der Zusatz „ohne eigene Planung“ oder „ohne Bauleitung“.
Eine seltene Lösung für dieses Szenario können wir Ihnen durch einen unserer Versicherer auch anbieten. Hier kann der Versicherungsschutz um die Klausel „084 Bauleitungsschäden“ bis zur Höhe der Bausumme ergänzt werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherren gewünscht wird.
Eine zweite denkbare Vorgehensweise lässt sich durch einen weiteren Versicherer darstellen. Gegen Prämienzuschlag (50 Prozent) kann Schutz über die Bauherren-Haftpflichtversicherung realisiert werden, jedoch nur wenn der Bauherr eine adäquate berufliche Qualifikation (beispielsweise Architekt oder Diplomingenieur) vorweisen kann. Ansonsten ist die eigene Bauleitung nicht abschließbar.
Die dritte Variante ist möglich, wenn Sie als Bauherr lediglich kleinere (Um-)Baumaßnahmen durchführen möchte. Hier bietet ein Versicherer (bis zu 50.000 Euro) vorteilhafte Lösungen an. Rein theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit kleinere Bauvorhaben über die Privathaftpflichtversicherung abzusichern. Das ist jedoch ein anderes Thema.
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