In den letzten Jahren gab es regelmäßig um die 40.000 versicherte Glasschäden pro Jahr, bei denen eine durchschnittliche Schadenhöhe von ca. 360,00 Euro anfiel – so berichtete der GDV in einer Statistik. Das wirkt jetzt nicht gerade existenzbedrohend – ärgerlich ist solch ein Schaden aber allemal…
Die Glasversicherung polarisiert – das ist keine Frage. Ist der eine von der unkomplizierten Abwicklung begeistert, hält sie der andere für eine unnötige Ausgabe. Wie so oft in solchen Situationen gibt es wohl nur eine korrekte Aussage: Das Produkt muss zu Ihnen passen!
Die Hausrat- und auch die Wohngebäudeversicherung übernehmen nur Schäden, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Brand entstanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden selbst getragen werden. Es lohnt sich durchaus eine Glasversicherung abzuschließen, vor allem dann, wenn man eine hohe Anzahl bzw. auch großflächige Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Wintergärten) und Mobiliarverglasungen (z. B. Schränke, Vitrinen) besitzt. Die Glasversicherung wird als eine Allgefahren-Versicherung bezeichnet, weil sie jede Ursache des Glasbruchs versichert (außer Vorsatz).
Grundsätzlich wird ein Glasbruchschaden wie folgt definiert:
„Das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.“
Auch in einer Mietwohnung ist es wichtig eine Glasbruchversicherung zu haben. Beschädigt man beispielsweise die Duschkabine oder den Badspiegel seines Vermieters, wird oft angenommen, dass die PHV für diesen Schaden aufkäme. Schließlich leiste diese, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. In diesem Fall trifft das aber nicht zu! Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind zwar die Mietsachschäden oftmals mitversichert, jedoch gilt dort in der Regel ein Ausschluss für Glasschäden, sofern man sich anderweitig absichern kann (= Glasbruchversicherung).
Ein weiteres Highlight stellt die Mitversicherung von Glaskeramikkochflächen dar. Diese sind zwar im Rahmen der Glasbruchversicherung inzwischen meist mitversichert, im Schadensfall ist es jedoch häufig so, dass diese nur inkl. der Elektronik ausgetauscht werden können. Es gibt bereits Anbieter, welche die Elektronik ausdrücklich mitversichern.
Im Vergleich zu dem potenziellen Schadensfall ist die Glasbruchversicherung verhältnismäßig günstig. So kann man eine gute Absicherung für ein Einfamilienhaus bereits für weniger als 50 Euro Jahresprämie erlangen.
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