Sorgenfrei in den Ruhestand
Auf den Ruhestand arbeitet man das ganze Leben lang hin. Erreicht man diesen dritten Lebensabschnitt, sollte man ihn auch in vollen Zügen genießen können. Allerdings ist mit dem Eintritt in den Ruhestand neben dem Plus an Freizeit, oft auch ein Minus beim monatlich zur Verfügung stehenden Einkommen verbunden. Die Höhe der Gesetzlichen Rente ist spürbar niedriger als Ihr bisheriges Nettoeinkommen. Daher zunächst ein Blick, wo künftig evtl.Beiträge eingespart werden können – denn bereits ab dem 55. Lebensjahr bieten viele Versicherer spezielle Tarife für BestAger an.
Der ewige Urlaub sollte nicht durch unnötige Sorgen überschattet werden. Um diese zu vermeiden, sollte man sich etwas Zeit nehmen und den vorhandenen Versicherungsschutz überprüfen. Es ergeben sich spätestens mit Beendigung des Erwerbslebens auch einige Änderungen in Ihrem Versicherungsbedarf.
Bestehende Versicherungen überprüfen
KFZ-Versicherung
Die Prämie Ihrer KFZ-Versicherung wird u. a. auch von Ihrer jährlichen Fahrleistung beeinflusst. Fallen mit Renteneintritt regelmäßige Fahrten zur Arbeit mit dem PKW weg, kann die im Vertrag hinterlegte Fahrleistung ggf. entsprechend gesenkt werden. Dies kann zu einer Senkung der Beiträge führen.
Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viele Anbieter bieten Kunden ab dem 60. Lebensjahr (vereinzelt auch früher) sog. Seniorentarife an. Eine Umstellung auf einen entsprechenden Tarif bringt in der Regel eine Beitragsersparnis. Auch ist in diesen Tarifen der Versicherungsschutz oft gezielter auf Ihre neue Situation abgestimmt.
Rechtsschutzversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung bieten die meisten Versicherer Seniorentarife an, die etwas preiswerter ausfallen. Auch benötigen Sie den Baustein des Berufs-Rechtsschutzes evtl. gar nicht mehr und können ihn ausschließen lassen. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, ist diese in vielen Seniorentarifen mit gedeckt.
Unfallversicherung
Ab einem gewissen Alter bieten normale Unfallversicherungstarife keine Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität an, sondern bilden aus dem Kapital eine lebenslange Rente für Sie. Spezielle Unfallversicherungstarife für Senioren bieten bessere Lösungen. Hier erhalten Sie je nach gewähltem Tarif ggf. auch weiterhin eine Kapitalzahlung, um nötige Umbauten und Anschaffungen nach einem Unfall durchführen zu können. Weiterhin bieten solche Tarife oft eine ganze Reihe von nützlichen Hilfeleistungen nach einem versicherten Unfall: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Hausnotrufdienst, etc.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Hier wird es normalerweise zu keinen Veränderungen kommen, sofern Sie nicht umziehen, größere Anschaffungen machen oder bauliche Veränderungen am Haus vornehmen lassen. Wenn dies der Fall ist, muss dies dem Versicherer ggf. angezeigt werden, um die Versicherungssumme entsprechend anpassen zu können.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Prüfen Sie, ob evtl. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie besteht. Diese ist im Normalfall nicht mehr nötig, da Sie als Rentner nun von Ihrem Ersparten und der Rente leben können. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, Ihrem Beruf weiter nachgehen zu können, bzw. einen Ersatz für das daraus resultierende Einkommen zu erhalten.
Krankenversicherung
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in den Tarif für Rentner umgestuft. Hierfür fällt der Beitragssatz etwas geringer aus, da das Krankengeld als versicherte Leistung entfällt. Als privat Krankenversicherter können Sie das Krankentagegeld als Tarif ausschließen lassen. Sie haben keinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mehr, der hier Leistungsvoraussetzung wäre. Als Beihilfeberechtigter erhöht sich mit Pensionierung normalerweise Ihr Beihilfeanspruch auf 70 %. Ensprechend kann der Erstattungssatz Ihres Versicherungsvertrags gesenkt werden.
Neuer Lebensabschnitt – neuer Absicherungsbedarf
Altersversorgung
Sind Sie bereits in Rente, sind Sie nun auch in der glücklichen Situation, hinsichtlich Ihres erworbenen Anspruchs bei den Altersbezügen nicht mehr auf Schätzungen angewiesen zu sein. Sie wissen nun ganz konkret, womit Sie monatlich auskommen müssen. Allerdings haben Sie bei Bedarf auch jetzt noch die Möglichkeit, Ihr Gesamtrentenniveau (gesetzliche und private Renten zusammen) noch anzuheben: mit einer sofort beginnenden Rente gegen Einmalbeitrag.
Es mag auf den ersten Blick widersinnig wirken, bereits angespartes oder eben erst aus einer Lebensversicherung erhaltenes Vermögen in einen Rentenvertrag einzuzahlen, um es sich dann monatlich zurück zahlen zu lassen. Bedenken Sie dabei aber, dass Sie die monatlichen Rentenzahlungen für den Rest Ihres Lebens erhalten. Wenn Sie noch viele Jahre leben, lohnt sich das für Sie. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif kann auch die Regelung im Fall Ihres Todes unterschiedlich ausfallen. So bieten einige Anbieter die Möglichkeit, das nicht für Rentenzahlungen verwendete Vertragsguthaben an eine von Ihnen eingesetzte, bezugsberechtigte Person auszuzahlen, oder für diese daraus wiederum eine lebenslange Hinterbliebenenrente zu bilden. Auf diesem Weg lässt sich beispielsweise das Problem der Witwen- bzw. Witwerversorgung lösen. Auch kann dies eine steuerlich interessante Möglichkeit sein, Ihr Vermögen zu vererben. Generell ist zu empfehlen, sich mit dem Themenkreis Erben und Schenken auseinander zu setzen.
Pflegeergänzung
Pflegebedürftigkeit kann auch junge Leute treffen, statistisch gesehen ist der Großteil der Betroffene allerdings doch in höherem Alter. Vor allem bei nötig gewordener stationärer Pflege müssen Patienten gut die Hälfte der entstehenden Kosten selbst aufbringen. Je nach Region und Heim sprechen wir hier von 1.000 bis 2.000 Euro, die Sie jeden Monat selbst aufbringen müssen. Wohnt ein Ehepartner weiterhin im gewohnten Umfeld, ändert sich durch den Heimbezug des anderen Partners fast nichts an den laufenden Fixkosten des Haushalts. Nur die wenigsten werden daher in der Lage sein, den entstehenden Kostenblock der professionellen Pflege noch zusätzlich aus dem Haushaltseinkommen zu bestreiten. Haben Sie keine Vorsorge für den Pflegefall getroffen, müssen ggf. Ihre Kinder die offenen Kosten tragen – oder Sie werden im Alter noch zum Sozialfall, wenn das Amt dafür aufkommt. Es zeugt von Verantwortungsbewusstsein, seine Angehörigen nicht mit diesem Problem im Regen stehen zu lassen.
Sterbegeldversicherung
Mit diesem Thema mag sich wohl niemand gerne befassen, aber wir werden alle nicht ewig leben. Die Kosten einer Erdbestattung mit Grabstein sind nicht zu unterschätzen. Selbst in einfacher Ausfertigung kommen hier schnell 5.000 Euro und mehr zusammen. Dazu noch Kosten für eine Kapelle, den Leichenschmaus, Todesanzeige,… Eine Beerdigung ist für Angehörige keine billige Angelegenheit. Umso besser also, wenn der Familie durch Vorsorge zumindest die finanzielle Last genommen wird. Die Leistung einer Sterbegeldversicherung steigt durch die Überschussansammlung über die Jahre immer weiter. Da normalerweise keine Gesundheitsprüfung nötig wird, stellt das Sterbegeld eine der wenigen Möglichkeiten dar, auch als bereits kranker Mensch noch Hinterbliebenenversorgung betreiben zu können. Wird dies mit angestrebt, sollte bei der Wahl eines Tarifs darauf geachtet werden, dass die Auszahlung an den Bezugsberechtigten ohne Zweckbindung erfolgt. Wie auch bei der Pflegeversicherung empfiehlt es sich, hier mit der Familie zu sprechen. Nur so erfahren Ihre Angehörigen von Ihren Vorstellungen einer Bestattung, dem Vorhandensein einer Sterbegeldabsicherung und Ihren Wünschen, wie mit eventuell vorhandenem Restkapital zu verfahren ist.
Und sonst?
Andere Bereiche wie Krankenzusatz- oder eine Risikolebensversicherung machen natürlich auch im Alter immer noch Sinn, wenn solche Verträge bereits vorhanden sind. Durch die Gesundheitsprüfung und teils auch durch die Annahmerichtlinien der Versicherer hinsichtlich des Eintrittsalters, kann es aber sehr schwierig werden, einen solchen Versicherungsschutz noch neu zu erhalten. Wenn Sie hier konkreten Bedarf für sich sehen, gilt die alte Weisheit: Versuch macht klug. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Geben Sie Starthilfe
Sie wissen selbst am besten, welche Härten das Leben für einen bereit hält. Manche Dinge lassen sich sehr viel einfacher bewerkstelligen, wenn man etwas Hilfe bekommen hat. Wäre es nicht schön, wenn Sie Ihren Enkeln eine kleine Starthilfe geben könnten?
Ausbildungs- oder Aussteuerversicherung
Hier handelt es sich wohl um die bekannteste Form der Kinderabsicherung. Ein Kind erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Kapitalzahlung aus einem solchen Vertrag. Verstirbt der mitversicherte Versorger (normalerweise ein Elternteil) während der Vertragslaufzeit, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung bis zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt selbst. Regulärer Beitragszahler können Sie sein. Meist ist das Geld für Führerschein, erstes Auto oder nötige Einrichtungsgegenstände der ersten Wohnung gedacht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist eines Ihrer Enkelkinder bereits 15 Jahre alt, kann auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein sinnvolles Geschenk darstellen. Berufsunfähigkeit ist ein ernstes Thema, das jeden vierten Arbeitnehmer betrifft. Einige Anbieter bieten diesen wertvollen Versicherungsschutz auch gegen einen Einmalbeitrag an. Ihr Enkelkind müsste sich so nie Sorgen machen, wie es weitergehen soll, wenn es ernsthaft erkrankt und seinen einmal gewählten Beruf dann nicht mehr ausüben kann.
Kombinationsprodukte
Es gibt eine ganze Reihe von Kombinationsprodukten, bei denen versucht wird, verschiedene Probleme in der Absicherung von Kindern abzudecken. In der Regel werden hier eine Rentenversicherung (teils mit befristeter Beitragsübernahme im Todesfall eines Versorgers), Krankenzusatzversicherung, Kinderunfallversicherung und eine Anwartschaft für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Letztere kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden, wenn Ihr Enkelkind ins Berufsleben eintritt.
Natürlich übertrifft fast nichts die Freude in den Augen Ihres Enkelkinds, wenn Sie ihm das Geld für sein erstes Auto überreichen aber auch für manche wirklich großen Hilfestellungen im Leben können Sie heute schon die Weichen stellen. Ein indisches Sprichwort sagt: „Sind die Kinder klein, müssen wir ihnen helfen Wurzeln zu fassen. Sind Sie aber groß geworden, müssen wir ihnen Flügel schenken.“