Berufshaftpflicht-/Privathaftpflichtversicherung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen dem Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. So steht es im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Ganze gilt sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich.
Mit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit und dem ersten selbstverdienten Geld endet die private Haftpflichtversicherung über die Eltern. Doch auch im Beruf kann es passieren, dass ein Dritter geschädigt wird. Lediglich eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen würde nicht ausreichen, da hierbei von einer Durchschnittsperson ausgegangen wird. Das betrifft dessen Wissen, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten. Als Mediziner haben Sie sich aber schon relativ schnell ein spezielles berufsspezifisches Fachwissen angeeignet, was Sie, bezogen auf z.B. eine medizinische Behandlung, Freundschaftsdienste oder Erste Hilfe, von einer durchschnittlichen Privatperson abhebt.
Was also wenn es zu Schadensersatzansprüchen kommt, die die eigene Existenz bedrohen? Ein falsch verschriebenes Medikament kann schnell Kosten für Heilbehandlungen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verursachen. Der verlorene Schlüssel für die Praxis oder das Krankenhaus führt zum kostspieligen Austausch einer kompletten Schließanlage auf eigene Rechnung! Die Berufshaftpflicht kommt für die entstandenen Kosten auf und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Zusätzlich ist die private Haftung beitragsfrei mitversichert.