Krankenzusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von Privatpatienten anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereicht hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die Umstände im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.
Weitere Leistungsbeispiele
Stationärer Vorteil
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.
Für wen ist die Versicherung?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2017 über 57.600 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.800 € bei 12 Gehältern.
Was bietet mir die private Krankenvollversicherung?
• Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
• Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
• Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
• Freie Arztwahl, auch Privatärzte
• Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
• Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
• Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
• Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
• Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer
100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:
• Krankenhaus- und Pflegetagegelder
• Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
• spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Was ist zu beachten in der Privaten Krankenvollversicherung?
• Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
• Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
• Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
• Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
• Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlab
• Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
• keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
• drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
• keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
• Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
• Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
Wonach richten sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung?
1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung – in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.6000 € fällt, also monatlich 4.800 €. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2017 unter 52.200 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.