Warum muss man etwas tun für eine Kinderabsicherung – und was?
Krankheit
Auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen nicht sicher. Unfälle, Krebs,… – für Eltern stellt ein solcher Schicksalsschlag die Welt auf den Kopf. Wie beruhigend muss es da sein, das Kind in die Hände eines Spezialisten geben zu können? Erfahrung bietet Sicherheit.
Allerdings kann auch bereits eine einfache Blinddarmentfernung Probleme verursachen. Möchte man sein Kind nicht alleine im Krankenhaus lassen (Rooming In) fallen Kosten für die Unterbringung der Begleitperson an, die vom Krankenversicherer in der Regel nicht übernommen werden.
Im Bereich der Krankenzusatzversicherung finden sich für fast alle denkbaren Fälle Lösungen. Da die Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen diese ausgesprochen niedrig aus. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eine Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat.
Das Hauptaugenmerk bei der der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Kinderabsicherung nur geringe Beiträge an.
Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen sind zwar unschön aber sicher nicht existenzbedrohlich.
Unfall
Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen, etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten um dessen Leben angenehmer zu gestallten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde.
Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das möglichste getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.
Welche Bereiche sind außerdem zu beachten?
Arbeitskraftabsicherung
Auch an eine Absicherung der Arbeitskraft sollte bereits bei Kindern gedacht werden. Krankheit und Unfall können dafür sorgen, dass ein Kind evtl. nie ein eigenes Einkommen erzielen wird. Die Möglichkeiten der Absicherung sind hier allerdings überschaubar:
• Unfallrente
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Schulunfähigkeitsversicherung
• MultiRenten-Lösungen
Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel erst ab dem 15. Lebensjahr erhältlich. Zuvor gibt es allerdings vereinzelte Möglichkeiten, einem Kind eine Anwartschaft auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschaffen. Mit Aufnahme eines Berufs kann dieser wichtige Schutz dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.
Bis zum 15. Lebensjahr stellt eine MultiRente wohl die sinnvollste Absicherungslösung für ein Kind dar. Hier handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen,…) und Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I).
Ausbildung, Aussteuer, Altersvorsorge
Eine Ausbildungsversicherung ist oft eine der ersten Versicherungen, an die Eltern oder Großeltern denken. Man möchte zur Volljährigkeit gerne ein kleines Startkapital für Führerschein, erstes Auto oder die erste Wohnung übergeben. Hierbei ließe sich schnell und einfach auch ein Grundstein zur Altersvorsorge legen. Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser“.
Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Das ist ein sinnvolles Geschenk für einen jungen Menschen.
Worauf sollten Sie im Zusammenhang mit Kindern noch achten?
Privathaftpflicht
Leben Kinder bis 6 Jahren in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.
Rechtsschutz
Leider meinen es nicht alle Menschen auf die ein Kinde treffen kann, auch gut mit ihm. In 2011 gab es beinahe 15.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zusammen mit den Fällen körperlicher Misshandlungen ergibt sich eine enorme Anzahl von Fällen pro Jahr, in denen Kinder traumatische Erlebnisse erleiden müssen. Ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag). Durch die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, wirkt man im Rahmen des gesetzlich Möglichen aktiv an der Bestrafung des Täters mit, was den Verarbeitungsprozess begünstigt. Weiterhin können so speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat im Strafgerichtsprozess durchgesetzt werden. Dieser Leistungsbaustein sollte in jedem Privatrechtsschutzenthalten vorhanden sein.
Kinderunfallversicherung – Die verkannte Gefahr!
Kinder, UnfallversicherungHaben Familien eine Unfallversicherung sind oft die Kinder mit niedrigeren Summen abgesichert als die Erwachsenen. Die Kinder müssen ja noch kein eigenes Einkommen absichern und es sind ja auch noch die Eltern da. Doch diese Meinung ist trügerisch und aus unserer Sicht auch nicht haltbar. Wir möchten Ihnen im Folgenden aufzeigen, warum die Kinderunfallversicherung wichtig […]