Was Pflegeeltern oft vergessen- Wer zahlt eigentlich für die Schäden, die Pflegekinder ihnen zufügen?
Viele wissen, dass die Pflegekinder oft in der Privathaftpflichtversicherung der Pflegeeltern mitversichert sind. Diese haftet jedoch nur für Schäden gegenüber Dritten oder bei guten Tarifen für Personenschäden mitversicherter Personen untereinander. Für Sachschäden aber nur, wenn diese gerichtlich geltend gemacht werden.
,,Das zahlt doch das Jugendamt“ Diese landläufige Meinung dürften viele vertreten. Jedoch sieht dies in der Praxis ganz anders aus. Sollte das Jugendamt überhaupt eine Haftpflichtdeckung abgeschlossen haben, weist diese oft Deckungslücken auf oder leistet erst unter gewissen Voraussetzungen, wie z. B. erst bei Pflegekindern ab 7 Jahren. In manchen Fällen zahlt auch das Jugendamt selbst den Schaden, oft jedoch ist hier keinerlei Deckung von Seiten der Jugendämter vorhanden.
Was also tun?
Wir haben über geeignete Versicherer eine TopLösung für alle Pflegeeltern gefunden. Über eine Binnenversicherung können sowohl Schäden von Pflegekindern gegenüber den Pflegeeltern als auch Schäden von Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern abgesichert werden.
Die Deckung können Sie entweder als separaten Vertrag zu einer bereits bestehenden Privathaftpflicht (unabhängig bei welcher Gesellschaft) oder in Kombination mit der Privathaftpflicht über unseren geeigneten Versicherer beantragen.
Entsprechende Angebote erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Hier finden Sie nochmal unsere Broschüre zur Privathaftpflichtversicherung.