Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter
Die Sicherheit reist mit!
Schickt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland hat er bestimmte Pflichten. Kommt es beispielsweise während des Auslandseinsatzes zur Erwerbsminderung des Angestellten, hat der Arbeitgeber – im Rahmen der Fürsorgepflicht – den Arbeitnehmer so zu stellen, dass ihm durch die Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen. Auch im Falle einer Erkrankung im Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die, während eines beruflichen Auslandeinsatzes entstehenden, Heilbehandlungskosten zu erstatten, was auch für Mitreisende oder ihn besuchende Ehepartner und Kinder gilt.
Schon urlaubsreif? – Gut versichert der Sonne entgegen
AuslandsreisekrankenversicherungGrauer Himmel, Nieselregen, Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt. Kaum aus dem Urlaub zurückgekehrt und mit dem deutschen Winter konfrontiert, werden viele von uns schon wieder vom Fernweh gepackt. Gedanken an die letzte Reise erwachen und ehe man wieder im Arbeitsalltag angekommen ist, befindet man sich bereits wieder inmitten der Planungen für den nächsten großen Sommerurlaub. […]