Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut!
Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so sehnsüchtig herbeigesehnt wie die großen Sommerferien egal, ob gestresste Geschäftsleute, frisch verliebte Pärchen oder Kinder. Trotzdem: Während einer Reise kann es wie im Alltag auch zu vielen unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Braucht man daher für den Urlaub speziellen Versicherungsschutz
für die Dinge, die uns während der schönsten Zeit im Jahr begleiten? Was bringt eine Reisegepäckversicherung tatsächlich? In welchem Zusammenhang steht die Hausratversicherung?
Den Punkt „Außenversicherung“ finden Sie in jeder Leistungsübersicht. Das ist wichtig, da sich der komplette Hausrat nicht ständig innerhalb der Wohnung befindet. Denken wir dabei an Freizeitaktivitäten, Hobbys oder eben dem Urlaub, wo der ein oder andere Gegenstand gern einmal „ausgelagert“ wird. Sei es das Smartphone, welches uns ohnehin schon ständig überallhin begleitet, oder schlichtweg der Koffer mit Kleidung.
Geltungsbereich – weltweit!
Die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung gewährt unter folgenden Voraussetzungen Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes:
- Es handelt sich um Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen
- Soweit fremdes Eigentum vorliegt, müssen die Sachen dem Gebrauch der vorgenannten Personen dienen
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung.
Doch dieser Punkt ist eben nicht bei allen Versicherern gleich. So variiert beispielsweise je nach Tarif die zeitliche Begrenzung von drei bis zwölf Monaten (Musterbedingung GDV: Drei Monate), in dem der Hausrat außerhalb der Wohnung versichert ist. Auch die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich. So ist nach den Bedingungen der GDV die Außenversicherung auf 10 % der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, begrenzt.
Unsere Deckungskonzepte
Natürlich haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern – Deckungskonzepte ausgehandelt, die weitaus bessere Bedingungen enthalten als die vorgegebenen Muster des GDV oder als die der meisten anderen Gesellschaften. Hier ein kurzer Überblick der Highlights:
- Im Gegensatz zu der GDV-Vorgabe besteht bei unseren Deckungskonzepten keine zeitliche Begrenzung auf die Außenversicherung.
- Versichert sind auch Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, wie z. B. der einfache Diebstahl, wozu auch Bargeld gezählt werden darf. Die versicherten Sachen sind also nicht eingeschränkt
- Auch die Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen auf Reisen ist nennenswert. Beispiel: Frau M. macht mit ihrem Ehemann eine Kreuzfahrt. Beim Fotografieren der Delfine fällt ihr Handy ins Meer.
Ist eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert?
Viele Hausrattarife – im speziellen unsere Deckungskonzepte – bieten Ihnen ausreichend Schutz, so dass eine Reisegepäckversicherung nicht mehr notwendig ist. Dennoch kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, über den Abschluss nachzudenken, nämlich dann, wenn Sie teure Sportausrüstung mit sich führen (z.B. Tauch- oder Surfausrüstung, Skier, Snowboards, Fahrräder). Auch wenn Sie als Kameramann oder Filmer unterwegs sind oder, wenn Sie besonders edle Brillenmodelle, teure Rollstühle oder Prothesen transportieren. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reisegepäckversicherung dann wichtig ist, wenn wertvolles Gepäck mitgeführt wird.
Für weitere Informationen, Details zu Produkten und bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.