Schäden durch Tiere in der Wohngebäudeversicherung – kann man sich denn da gar nicht absichern?
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung sind in der Regel die üblichen Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel (evtl. noch Elementar) abgesichert. Jedoch auch Tiere und Schädlinge können großen Schaden anrichten.
Gerade in Städten rücken Tier und Mensch seit einigen Jahren immer dichter zusammen. Wildtiere wie Füchse und Wildschweine haben die Stadt längst als Lebensraum angenommen. Dabei bleibt es nicht aus, dass Tiere immer wieder auch Schäden an Gebäuden verursachen.
Wenn ein Marder oder Waschbär in Ihrem Dach haust und sich unbemerkt an der Dachdämmung zu schaffen macht oder auch Dachziegel verschiebt, können schnell Schäden im fünfstelligen Bereich entstehen.
Aber auch ganz kleine Tiere wie etwa Schaben können sich in Ihrem Haus einnisten und schnell zur Plage werden. Folge: Ein Kammerjäger (Schädlingsbekämpfer) muss her!
Doch wie kann man diese Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung absichern?
Wenn es um den Einschluss von Schäden durch Tiere und Schädlinge geht, wird oft an die Erweiterung „unbenannter Gefahren“ gedacht. Doch bei der Betrachtung der dortigen Ausschlüsse wird schnell klar, dass Schäden durch Tiere und Schädlinge in der Regel ausgeschlossen sind.
In unseren verschiedenen Deckungskonzepte gibt es im Rahmen von „unbenannte Gefahren“ zwar den Ausschluss für Schäden, die durch Schädlinge verursacht werden, jedoch unterscheiden hier auch viele Versicherer welche Tiere als Schädling angesehen werden und somit für manche Tiere Versicherungsschutz besteht.
Geht es rein um die Schädlingsbekämpfung, wie z.B. Wespennestentfernung oder auch die Bekämpfung von Schaben an sich, bieten manche Gesellschaften im Rahmen von Serviceleistungen entsprechende Deckungen.
Schäden durch Tiere sind keine Seltenheit mehr. Dabei ist es inzwischen egal, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Die Natur findet ihren Weg.
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