Wissenswertes zur eVB – Und warum früher alles besser war…!
Auch wenn manch jüngerer Leser jetzt die Augen verdrehen mag: Manche Sachen waren früher tatsächlich einfach besser. Die Versicherungsbestätigung für die Kfz-Versicherung zum Beispiel.
Kam spontan jemand ins Büro, der ein Fahrzeug zulassen wollte, griff man fix zum Ordner, konnte ihm irgendeine ausgefüllt in die Hand drücken und wenn er nach der Zulassung wieder im Büro erschien, suchte man in aller Ruhe den Versicherer heraus, der von Preis und Leistung gefiel. Die Deckungskarte tauschte man einfach aus. Das war überhaupt kein Problem und schnell gemacht. Auch zum Wechselgeschäft konnte man einfach selbst aktiv werden, wenn es schien, dass der Versicherer es möglicherweise nicht rechtzeitig schaffen würde, die Deckungskarte auszutauschen. So manchen Bescheid wegen angeblich fehlenden Versicherungsschutzes konnte man so vermeiden.
Und heute?
Erst mal rechnen, welcher Versicherer es werden soll. Nur von diesem die eVB herauslassen – sofern die Bonitätsprüfung das überhaupt zulässt. Irgendwelche Wellen glätten? Keine Chance. Also fast nicht. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen einzigen Versicherer mehr, der bei Erstellung der eVB auf die Bonitätsprüfung verzichtet.
Hinsichtlich der rückwirkenden Hinterlegung einer eVB (z. B. wenn Versicherer Kunden oder dessen Fahrzeug nicht will) gibt es noch einen kleinen Lichtschimmer.
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