Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert. Darunter Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.
Wichtige Info zur Risikolebensversicherung – PARTNERVERSICHERUNG: VERBUNDEN, EINZELN ODER ÜBER KREUZ?
Bau, NEWS, Risikolebensversicherung, VorsorgeWir möchten Sie hier auf einige wichtige Punkte zur Risikolebensversicherung hinweisen, um hierdurch vielleicht erkennen zu können, ob Ihr derzeitiger Versicherungsschutz auch der geeignete für Ihre derzeitige Lebenssituation ist. Sich gegenseitig absichern für den Todesfall – das ist Sinn und Zweck einer Absicherung von Partnern über eine Risikolebensversicherung. Doch es gibt unterschiedliche Varianten, wie dieses […]
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BauDamit Risiken während der Bauphase weitestgehend minimiert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Diese übernimmt Versicherungsschutz für unvohergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen. Beispiel 1: Auf einem Gelände der Stadt Hamburg wurde eine Halle als Sozialgebäude errichtet. Nachts begann die Fußbodenisolierung zu brennen. Die Flammen griffen […]
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