Dienstunfähigkeitsversicherung
Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen ihrer Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung die sog. Dienstunfähigkeitsklausel. Einfach ausgedrückt schließt sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherren an, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Einzelne der wenigen Anbieter decken auch eine spezielle Dienstunfähigkeit ab, wie sie Vollzugsbeamten bei Polizei und Zoll, Feuerwehrleuten u. a. zustoßen kann. Die Versorgung der Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit ist vor allem in den ersten Dienstjahren sehr schlecht. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten meist noch gar keine Versorgung. Um auch bei Krankheit den gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollten Beamte sich mit dieser wichtigen Sparte befassen.
Diensthaftpflicht
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Auch gegenüber ihrem Dienstherren können sie haftpflichtig gemacht werden, wenn sie diesen schädigen. Eine auf ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen. Zu beachten ist, dass „echte Vermögensschäden“ in der Regel nicht Teil der normalen Deckung Ihrer Diensthaftpflicht sind und explizit eingeschlossen oder über einen separaten Haftpflichtvertrag abgesichert werden müssen.
Spezial-Strafrechtsschutz (im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung)
Beschäftigte im öffentlichen Dienst tragen häufig besondere Verantwortung. Sie laufen somit entsprechend leichter Gefahr, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Beispielhaft sei der Polizist genannt, den ein Gefangener nach der Festnahme wegen Körperverletzung anzeigt. Aber auch Bestechlichkeit oder Misshandlung Schutzbefohlener können schnell zum Vorwurf werden – die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn ein öffentliches Interesse zu vermuten ist. Gerade für Beamte, die bei Straffälligkeit mitunter ihre Befähigung zur Beamteneigenschaft verlieren, ist es hilfreich, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen fähigen Verteidiger erstattet bekommen kann. Der Spezial-Strafrechtsschutz kommt für Vorsatzdelikte auf; einige Anbieter decken hier auch den beruflichen Bereich.
Beamtenanwärter müssen vorsorgen – Infos und Tipps Teil 2
BeamteBerufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildender kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähigkeit. Ob der Beamter dienstunfähig ist, entscheidet allein der Dienstherr. Der Unterschied ist folgender: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Berufstätigkeit […]