Betriebsrente

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • betriebsrentenstärkungsgesetz, Betriebsrente, betriebliche Altersvorsorge

Zur Stärkung der Betriebsrente sind mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am 01.01.2018 zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten. Das BRSG zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen wurde ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen. Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen für bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und das Sozialpartnermodell für Arbeitgeber.