Bezugsrechte im Todesfall sollte möglichst so formuliert werden, dass es zu keiner Zeit einen Zweifel daran geben kann, wer das Geld im Fall Ihres Todes erhalten soll. Was im ersten Moment einfach scheint, führt in der Praxis mitunter zu angenehmen oder unangenehmen Überraschungen – je nachdem, ob man bedacht oder übergangen wird.
Möchten Sie, dass nur eine oder mehrere bestimmte Personen nach Ihrem Tod begünstigt sind, nennen Sie diese nicht nur namentlich. Geben Sie möglichst auch das jeweilige Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift mit an. So kann die Person auch nach einem Umzug wieder ausfindig gemacht werden.
Etwas komplizierter wird es, wenn Sie z. B. Ihren Ehegatten absichern möchten. Formuliert man das z. B. als „meine Frau“ kann das die weibliche Person sein, mit der man zum Zeitpunkt verheiratet war, als man die Regelung traf. Es kann aber auch die Person sein, mit der man zusammen wohnte. Es kann aber auch die Person sein, mit der man zum Zeitpunkt des Todes zusammen lebte. Wie es gemeint war, kann man ja nicht mehr fragen. Da ist Streit vorprogrammiert. Eine bessere Lösung, wäre „Mein überlebender Ehegatte, mit dem ich zum Zeitpunkt meines Ablebens verheiratet war“. So gibt es nur eine einzige mögliche Person und keinen Platz für Interpretationen.
Auch für den Fall, dass diese Person bereits vor Ihnen gestorben ist, die Regelung aber nicht angepasst wurde, können Sie bereits heute verbindlich vorsorgen. Ein Bezugsrecht kann auch mit Reihenfolgen versehen werden.
Hier ein Beispiel:
Für den Fall meines Todes begünstige ich in der Reihenfolge der Ziffern unter Ausschluss der jeweils nachfolgenden Berechtigten:
1. Den überlebenden Ehegatten, mit dem ich zum Zeitpunkt meines Ablebens verheiratet war.
2. Meine ehelichen und die ihnen gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen.
3. Meine Eltern zu gleichen Teilen.
4. Meine gesetzlichen Erben zu gleichen Teilen.
So können Sie theoretisch schon heute an alle späteren Eventualitäten denken und den Geldfluss nach Ihren Wün- schen steuern.
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