Vermögensschadenhaftpflicht
Vor allem dann, wenn das Tätigkeitsfeld größere Versicherungssummen nötig macht (z. B. Grundbuchamt, Nachlass- gericht, Verwaltung,…) können echte Vermögensschäden evtl. nicht mehr an die reguläre Diensthaftpflichtversicherung angedockt werden. Der nötige Schutz ist dann über eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung darstellbar, die einige Anbieter auch speziell für Angehörige des öffentlichen Dienstes konzipiert haben.
Spezial-Strafrechtsschutz (im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung)
Beschäftigte im öffentlichen Dienst tragen häufig besondere Verantwortung. Sie laufen somit entsprechend leichter Gefahr, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Beispielhaft sei der Polizist genannt, den ein Gefangener nach der Festnahme wegen Körperverletzung anzeigt. Aber auch Bestechlichkeit oder Misshandlung Schutzbefohlener können schnell zum Vorwurf werden – die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn ein öffentliches Interesse zu vermuten ist. Gerade für Beamte, die bei Straffälligkeit mitunter ihre Befähigung zur Beamteneigenschaft verlieren, ist es hilfreich, wenn man über eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen fähigen Verteidiger erstattet bekommt. Der Spezial-Strafrechtsschutz kommt für Vorsatzdelikte auf; einige Anbieter decken hier auch den beruflichen Bereich.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen Ihrer Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel. Einfach ausgedrückt schließt sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherren an, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Einzelne der wenigen Anbieter decken auch eine spezielle Dienstunfähigkeit ab, wie Sie Vollzugsbeamten bei Polizei und Zoll, Feuerwehrleuten usw. zustoßen kann. Die Versorgung der Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit ist vor allem in den ersten Dienstjahren sehr schlecht. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten meist noch gar keine Versorgung. Um auch bei Krankheit den gewohnten Lebens- standart halten zu können, sollten Beamte sich mit dieser wichtigen Sparte befassen.
Riesterrente
Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst fallen unter den Teil der Bevölkerung, der im Rahmen der „Riesterrente“ förderfähig ist. Auch wenn die Versorgungssituation im öffentlichen Dienst etwas besser ausfällt als in der freien Wirtschaft, klafft zwischen Ruhegehalt bzw. Rente mit Zusatzversorgung und gewohntem Nettobezug, eine Lücke auf. So kann der Ruhestand schnell von finanziellen Einschränkungen überschattet werden. Die jährliche Förderung von Riesterverträgen beträgt 154 €. Für jedes Kind kann ein Elternteil noch 185 € bzw. 300 € erhalten. Beiträge zu dieser Form der Altersvorsorge können über einen separaten Freibetrag steuerlich geltend gemacht werden. Die staatliche Unterstützung beim Alterssparen ist hier also enorm.
Beamtenanwärter müssen vorsorgen – Infos und Tipps Teil 2
BeamteBerufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildender kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähigkeit. Ob der Beamter dienstunfähig ist, entscheidet allein der Dienstherr. Der Unterschied ist folgender: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Berufstätigkeit […]