Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen für Existenzgründer. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Selbstständigen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch Ihr Tun), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler,… Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf.
Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.
Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig
Arbeitgeber-Info, VorsorgeAls Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und -kontakte, die […]
Arbeitnehmerhaftung – Wo, wann und wie haften eigentlich Arbeitnehmer?
Arbeitgeber-Info, Gewerblich, PrivathaftpflichtversicherungWer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist vielen bestens bekannt. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z. B. Kunden) aus? Ist da nicht irgendwas mit maximal 3 Monatsgehältern? Wir möchten Ihnen im Folgenden […]