Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.
Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, welche den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.
Weitere Schadenbeispiele
Die neue PC-Anlage
Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die Büroräume des Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure Spuren. Bei der Durchquerung des Ladenlokals stolperte einer der beiden Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.
Unwetter
Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Was ist versichert?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine Allgefahren-Versicherung. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
- Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen blind werden.
- Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort,
also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt.
Größere Glasscheiben (über 6-8 m²) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasscheiben sind nur ein Teil des Betriebsgebäudes und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung (Vorräte, Maschinen, usw.) stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotenzial durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Betriebsgebäude- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.