Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen aus vermutetem Verschulden (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Klassiker
Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nach zu kommen. In der Folge stürzte ein Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 € geschätzt.
Erkennbar
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.
Weitere Schadenbeispiele
3. Stock
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk, hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.
Parkplatz
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines PKWs. Der Eigentümer des Pkws forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle:
• Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
• Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
• Eigentümergemeinschaften
Was ist versichert?
Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer, einem Dritten zugefügt hat versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
- Schäden mitversicherter Personen untereinander
- Schäden durch Photovoltaik-, Solaranlagen
- Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
- Schwammbildung
- Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
- Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsort
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Gebäudeversicherung:
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Die Mietausfälle belasten dann den Geldbeutel zusätzlich. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.