Praxisausfallversicherung
Wurde Ihr Betrieb wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Praxisbetrieb lahmlegt oder zumindest einschränkt, kann es finanziell problematisch für Sie werden.
Denn Ihre laufenden Kosten wie Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Die einfache Inhaltsversicherung deckt aber nur den materiellen Schaden ab. An dieser Stelle greift die Praxisausfallversicherung, denn sie ersetzt die entstehenden Kosten nach dem Eintritt eines versicherten Schadens. Die Versicherungssumme ist hier nach Ihrem Jahresumsatz kalkuliert, weshalb eine Überprüfung und Anpassung in gewissen Zeitabständen immer ratsam ist.
Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können? Ein normaler Produktionsbetrieb könnte auch ohne die Anwesenheit des Chefs den Betrieb aufrechterhalten. Doch wenn Sie als behandelnder Arzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Vertretung gefunden werden. Die fixen Kosten fallen auch während dieser Zeit ein. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit, dass Sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.
Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig
Arbeitgeber-Info, VorsorgeAls Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und -kontakte, die […]
Arbeitnehmerhaftung – Wo, wann und wie haften eigentlich Arbeitnehmer?
Arbeitgeber-Info, Gewerblich, PrivathaftpflichtversicherungWer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist vielen bestens bekannt. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z. B. Kunden) aus? Ist da nicht irgendwas mit maximal 3 Monatsgehältern? Wir möchten Ihnen im Folgenden […]