Was ist eigentlich ein Keyman?
Sie sind die Schlüsselfiguren im Unternehmen: Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein. Also wichtige Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, Erfahrung oder Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. Fällt ein Geschäftsführer aus, lässt er sich nicht einfach ersetzen. Seine Geschäftsverbindungen und kontakte müssen im Sinne des Unternehmens weiterhin gepflegt werden. Nur dann strahlt man am Markt Kontinuität aus und kann auch mit dauerhaften Folgeaufträgen rechnen. Ein Keyman ist daher meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen das macht ihn so wertvoll für sein Unternehmen.
Schadensbeispiel:
Die Firma Hydra GmbH, ein Hydraulikzylinder-Produzent, beliefert bereits seit Firmengründung den mittelständischen Land- und Forstmaschinenhersteller Gwodschenreuther. Bei einem schweren Verkehrsunfall verstirbt der Geschäftführer der Hydra GmbH. Durch den Tod können wichtige Verhandlungen mit Zulieferern nicht zeitnah abgeschlossen werden. Die Produktion kommt dadurch ins Stocken, was zu Lieferschwierigkeiten führt. Als auch ein zweiter zugesagter Liefertermin nicht eingehalten werden kann, fordert Gwodschenreuther die vereinbarte Vertragsstrafe ein. Mit der Kapitalleistung aus der Keyman-Absicherung kann diese Summe aufgebracht werden.
Warum Keyman-Absicherung?
Fällt eine Schlüsselperson durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können auf ein Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzbedrohung zukommen. Mit dem Krisenkapital (= Versicherungsleistung bei Tod oder schwerer Krankheit) aus einer Keyman-Police lassen sich rückgehende Aufträge auffangen, Erben eines Gesellschafters auszahlen oder sogar ein Nachfolger von einem Konkurrenten abwerben.
Absicherungsmöglichkeiten
Bei der Absicherung von Schlüsselkräften im Unternehmen, kann sowohl ein langfristiger (schwere Krankheit), als auch dauerhafter (Tod) Ausfall der Mitarbeiter abgesichert werden.
Vorsorge für Schwere Krankheiten
Nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich fast eine Million Personen an Krebs, erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. 69 % der betroffenen Personen sind zwischen 31 und 60 Jahre alt. Fast alle waren Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist in der genannten Altersgruppe damit fast zehn mal so hoch wie das Todesrisiko. Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge (SKV) oder auch Dread Disease ist eine verhältnismäßig junge Versicherungssparte, die der Herzchirurg Marius Barnard im Jahr 1983 entwickelte. Sie breitete sich zunächst im angloamerikanischen Raum aus, bis sie 1993 auch in Deutschland als Versicherungsform zugelassen wurde. Diese Form der Absicherung wird nur von einer sehr überschaubaren Zahl von Versicherern am deutschen Markt angeboten. Die SKV leistet eine vereinbarte Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person eine der im Krankheitenkatalog des gewählten Tarifs aufgeführte Erkrankung diagnostiziert wird. Die Prüfung des Leistungsfalls ist entsprechend einfach und zügig abgeschlossen. Versicherte Krankheiten sind u. a.: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder auch Bakterielle Meningitis.
Können die Summen im Nachgang noch geändert werden?
Selbstverständlich können Sie die gewählten Versicherungssummen jederzeit nach unten korrigieren, wenn Sie während der Vertragslaufzeit den Bedarf nicht mehr als so groß einschätzen wie beim Abschluss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bedeutung eines bestimmten Kunden und seine Verbindungen zu Ihrem Mitarbeiter im Gesamtgeschäft an Bedeutung verloren hat.
Bei Erhöhungen wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Eine Anpassung der versicherten Summe an die Kaufkraft ist allerdings immer problemlos über die regelmäßige Dynamisierung des Vertrags darstellbar.
Wie wird die Schwere-Krankheiten-Absicherung steuerlich behandelt?
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:
- Die Beiträge für die Schwere-Krankheiten-Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Die versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.
- Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
- Im Leistungsfall stellt die fällige Versicherungsleistung eine Betriebseinnahme dar.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:
Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:
- Die Beiträge zur Versicherung sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.
- Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.
Die versicherte Person ist ein fremder Dritter, z.B. ein Arbeitnehmer:
- Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind immer aktivierungspflichtig.
- Die Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.
Fazit
Das Ausscheiden Ihrer wichtigsten Mitarbeiter durch Krankheit oder Tod lähmt den Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens. Diese Schockstarre kann in vielen Fällen finanzielle Probleme verursachen, da Geschäftsabläufe gestört werden. Dagegen können und sollten Sie sich schützen. Die Absicherung Ihrer Keymen ist ein existenzieller Baustein im Absicherungskonzept Ihrer Firma. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein.