KFZ-Versicherung für Exoten
Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen, als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Der Verkehrsunfall und die Leasingbank
Herr Dr. Renz erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er den Leasingvertrag für seinen Maserati Quattroporte unterschrieb. Zwei Jahre später erwachte er schmerzhaft aus diesem Traum, als ihm Nachts auf der Autobahn ein Reh begegnete, das sich dorthin verirrt hatte. Nach der Kollision mit dem Tier schleuderte der Wagen und prallte zwischen den Leitplanken hin und her, bis er endlich zum Stillstand kam. Der seitens der Kaskoversicherung beauftragte Gutachter stellte fest: wirtschaftlicher Totalschaden. Der Versicherer erstattete einen Zeitwert von 80.000 Euro an die Leasingbank, bei der jedoch noch ein Restleasingwert von 100.000 Euro steht. Die Bank fordert die Differenz bei Herrn Renz ein. Mit einer GAP-Deckung wäre der Anspruch der Bank vom Versicherer vollständig ausgeglichen worden.
Auf den Hund gekommen
Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren Tesla Roadster angenehm sonnig. Die Freunde trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 10.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gem. dt. Jagdrecht gedeckt sind.
Weitere Schadenbeispiele
Einbrecher
Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Bugatti Veyron ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen Sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen Sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus. Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und mehrere in den Lack gekratzte, unflätige Wörter summieren sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme. Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.
Vom Hänger gesprungen
Der Zahnarzt Dr. Johnson wollte mit seiner Frau deren Bruder in Dänemark besuchen. Die Reise unternahmen sie mit ihrem großen Wohnmobil. Um im Land etwas unkomplizierter mobil sein zu können, nehmen sie ihren Aston Martin huckepack auf dem Anhänger mit. Auf halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden Wagen zu verhindern. Der Aston war dummerweise nur im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsmanöver hüpfte dieser ein Stück nach vorne auf die Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am Unterbau des Fahrzeugs beschädigt. Die Kaskoversicherung der Johnsons kam für den Schaden auf, da auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.
Abgestellt
Herr Weber fährt seinen Rolls-Royce Corniche nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack. Ein Ziegel durchschlägt sogar das Verdeck. Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden der Wagen war ja abgemeldet übernimmt Herrn Webers Versicherung des Schaden. Der kostenlosen Ruheversicherung sei Dank.
Für wen ist die Versicherung?
Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Exoten, die nur eine kleine Anzahl von Versicherern zeichnen kann.
Was ist versichert?
Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
- Haftpflicht-Versicherung
- Teilkasko-Versicherung
- Vollkasko-Versicherung
- Insassen-Unfallversicherung
- Schutzbriefversicherung
- Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen
Anbietern noch um:
- Rabattschutz
- GAP-Deckung (für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge)
- Auslandsschutz
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?
- Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
- Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
- Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
- Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem KFZ-Unfall
- Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
- Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
- Vorsätzlich verursachte Unfälle
- Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
- Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
- Schäden beim Transport des Fahrzeugs
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen;
auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.
Anders als bei normalen Fahrzeugen, bei denen es nur nach Typ und Sonderausstattung geht, empfiehlt es sich, bei exklusiven Fahrzeugen ein Wertgutachten anfertigen zu lassen, das als Basis der Versicherungssumme dienen kann. Vor allem dann, wenn es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt, sind Sie so immer auf der sicheren Seite.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Unfallversicherung
Wer viel mit dem PKW fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz übernommen. Er greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden KFZ-Halter dar.