Im Jahr 2017 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.
Aktuell beträgt die Dauer der Pflegebedürftigkeit (mittlere Verweildauer) bei Frauen im Schnitt 40,3 Monate, bei Männern 29,4 Monate.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Beispiele
DIE KOSTEN BEI HÄUSLICHER PFLEGE DURCH EINEN PFLEGEDIENST
Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte
(z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche,Transfer…) zu berücksichtigen. Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
LEISTUNGSBEISPIEL:
Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häus-licher Pflegedienst kostet insgesamt 1.565,21 €. Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.298 €. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 267,21 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflege-dienst bezahlen muss.
Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €.
Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist. Außerdem: Wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf der Tasche?
RECHTZEITIG VORSORGEN MIT EINER PFLEGE-RENTE GEGEN EINMALBEITRAG
Sie bekommen eine Lebensversicherung ausgezahlt oder ein Fest-geldkonto steht vor der Auflösung? Dann haben Sie jetzt eine gute Möglichkeit, um für den Pflegefall mit einer Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag vorzusorgen. Je nach Absicherungsbedarf zah-len Sie einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein und müssen sich künftig nicht mehr um das Thema „Pflegevorsorge“ kümmern. Und im Pflegefall erhalten Sie dann die vereinbarte Rentenzahlung.
RECHENBEISPIEL
Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim Ihrer Wahl fallen bei Pflegegrad 2 jeden Monat Kosten in Höhe von 2.487,82 € an. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Sie monatlich lediglich 770€. Ihre monatliche Netto-Rente beträgt 1.300 €. Somit fehlen 417,82 € im Monat. Sofern Sie nicht vorgesorgt haben, muss dieser Fehlbetrag durch den Verkauf Ihres Eigenheims oder durch Zuzahlun-gen Ihrer Kinder aufgebracht werden.
Denken Sie bei der Planung aber auch an die Inflation und sichern lie-ber etwas mehr ab. Eine Pflegerentenversicherung kann auch gegen laufende monatliche Beitragszahlung abgeschlossen werden. Für eine Absicherung (Abschluss mit 60 J.) in gleicher garantierter Höhe müssen Sie bei einer Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren monat-lich etwa 90 € an den Versicherer überweisen. Insgesamt würden Sie also über 21.000 € einzahlen, 6.000 € mehr als bei der Variante gegen Einmalbeitrag oben*. Und durch die geringere Auswirkung des Zinseszinseffektes bei monatlicher Zahlweise, fallen die möglichen Überschüsse zudem deutlich geringer aus.
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.
Angenommen, Sie bekommen mit 60 Jahren eine Lebensversiche-rung in Höhe von 15.000 € ausbezahlt. Wenn Sie diesen Betrag in einer Pflegerentenversicherung anlegen, können Sie mit folgenden Leistungen rechnen:
Aufgrund dessen lohnt es sich gerade auch in jungen Jahren, eine Absicherung mit einer geringeren Leistungshöhe und einem ver-gleichsweise niedrigeren Beitrag zu tätigen. Denn je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto länger können auch die Überschüsse einfließen. Zumal die Beiträge in jungen Jahren generell günstiger, als im Alter sind.
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.
(* Bitte beachten Sie: es handelt sich um gerundete Werte eines bedeutenden Versiche-rers im Bereich der Pflegerentenversicherung, welche ausschließlich der Veranschau-lichung dienen sollen. Welcher Anbieter, welche Tarifkombination und welche Werte nötig sind um Ihre persönliche Versorgungslücke zu schließen, muss individuell berech-net werden. Die Zahlen hier können diesbezüglich keinesfalls als Orientierung dienen )
Wissenswertes
WAS LEISTET DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG?
Sie bietet lediglich eine finanzielle Grundabsicherung. Im Pflegefall kommen auf den Pflegebedürftigen und evtl. auch auf dessen Ange-hörige erhebliche Kosten zu, die sich aus den Leistungen der gesetz-lichen Absicherung nicht decken lassen.
Je nach Einstufung in die gesetzlichen Pflegegrade durch den medi-zinischen Dienst stehen aktuell folgende Leistungen zur Verfügung:
ÜBERGANGSPFLEGE FÜR MENSCHEN OHNE PFLEGESTUFE BZW. PFLEGEGRAD
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversiche-rung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen.
WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IM PFLEGEFALL?
Wie viel Geld die Pflege tatsächlich kostet, wird von vielen Menschen unterschätzt.
Die Beispielrechnung unten verdeutlicht, dass die Kosten für häusliche und stationäre Pflege deutlich über den gesetzlichen Leistungen lie-gen und von vielen kaum aufzubringen sind. Monatliche Zuzahlungen von 1.500 € und mehr sind bei vollstationärer Pflege keine Seltenheit.
WORAN SOLLTEN SIE SONST NOCH DENKEN?
Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Gerade ältere Men-schen sind besonders gefährdet. Langwierige Krankenhausaufenthal-te oder Reha-Maßnahmen sind oft die Folge. Eine Unfall-Versiche-rung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind, bieten ein hohes Maß an Absicherung.
Es ist kein angenehmes Thema. Aber es gehört auch zur Zukunfts-planung sich über sein eigenes Ableben Gedanken zu machen. Wie soll die Beerdigung aussehen? Welche Kosten entstehen? Eine Bestattung kostet mehrere Tausend Euro. Durch eine Bestattungs-vorsorge bzw. eine Sterbegeldversicherung können Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und sicherstellen, dass die Kosten gedeckt sind. Übrigens: Diese Tarife eignen sich auch, um einen Betrag steuerfrei an die Kinder zu vererben. Diese können damit dann eventuell anfallende Erbschaftsteuer begleichen.
WORAN SOLLTEN SIE NOCH DENKEN?
Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Gerade ältere Men-schen sind besonders gefährdet. Langwierige Krankenhausaufenthal-te oder Reha-Maßnahmen sind oft die Folge. Eine Unfall-Versiche-rung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind, bieten ein hohes Maß an Absicherung.
Es ist kein angenehmes Thema. Aber es gehört auch zur Zukunftspla-nung sich über sein eigenes Ableben Gedanken zu machen. Wie soll die Beerdigung aussehen? Welche Kosten entstehen? Eine Bestat-tung kostet mehrere Tausend Euro. Durch eine Bestattungsvorsorge bzw. eine Sterbegeldversicherung können Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und sicherstellen, dass die Kosten gedeckt sind. Übrigens: Diese Tarife eignen sich auch, um einen Betrag steuerfrei an die Kin-der zu vererben. Diese können damit dann eventuell anfallende Erb-schaftsteuer begleichen.
ÜBERGANGSPFLEGE FÜR MENSCHEN OHNE PFLEGESTUFE BZW. PFLEGEGRAD
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen.
WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IM PFLEGEFALL?
Wie viel Geld die Pflege tatsächlich kostet, wird von vielen Menschen unterschätzt.
Die Beispielrechnung unten verdeutlicht, dass die Kosten für häusliche und stationäre Pflege deutlich über den gesetzlichen Leistungen liegen und von vielen kaum aufzubringen sind. Monat-liche Zuzahlungen von 1.500 € und mehr sind bei vollstationärer Pflege keine Seltenheit.