Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,7 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häu-figste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die pri-vaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.
WAS IST VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzver- sicherung möglich:
PFLEGETAGEGELD
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Pati-ent zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festge-legt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zah-len. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegediens-tes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung wer-den in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
PFLEGERENTEN
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversi-cherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsan-passungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenzi-ell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungs- leistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
Gegenüberstellung der einzelnen Varianten der Pflegezusatz- versicherung:
Beispiele
BEISPIEL: DIE KOSTEN BEI HÄUSLICHER PFLEGE DURCH EINEN PFLEGEDIENST
KOSTEN BEI VOLLSTATIONÄRER PFLEGE IM PFLEGEHEIM
KOSTEN BEI HÄUSLICHER PFLEGE DURCH EINEN PFLEGEDIENST
Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschied-lichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leis-tungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer…) zu berücksichtigen.
Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leis-tungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Beispiel
Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.565,21 €. Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.298 €. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 267,21 €, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.
LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG
Wissenswertes
PFLEGETAGEGELD – PFLEGEKOSTEN – PFLEGERENTE
WIE BERECHNET SICH DIE PRÄMIE?
Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
• Höhe der Absicherung
• Eintrittsalter
• Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages
WIE ERFOLGT IN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG DIE EINSTUFUNG IN EINEN PFLEGEGRAD?
Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversi-cherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest.
Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in einen Pflegegrad entweder nach dem MDK oder er legt seine eigenen Kriterien zugrunde.
WAS LEISTET DIE GESETZLICHE PFLEGE- VERSICHERUNG?
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.
ÜBERSICHT PFLEGEVERSICHERUNG
PFLEGETAGEGELD – PFLEGEKOSTEN – PFLEGERENTE
WAS ES SONST NOCH GIBT – „PFLEGE-BAHR“
Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflege- ergänzungsversicherung (60 Euro pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren abzuleisten ist, die absicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungs-lücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.
FAZIT:
Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversiche-rung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finan-ziellen Überbelastung bei Eintritt eines Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.