Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Vereinsversicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Sie kommt für Schäden auf, die durch Beauftragte des Vereins (z. B. Mitglieder) einem Dritten gegenüber verursacht werden und bei der Ausübung von Vereinsaufgaben entstehen. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, die aktiv (also durch Ihr Tun) verursacht wurden, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand des Vereins auf dem Spiel stehen.
Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung zur Vereinshaftpflichthaftpflicht, mit der sich der Verein gegen Vermögensschäden absichern kann, die diesem durch die Entscheidungen seiner Vorstände zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer der Verein – versicherte Personen die Vorstandschaft. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an den Verein. Vereinsvorstände können persönlich für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Die D & O stellt daher eine sehr gute Lösung für Verein und Vorstand dar, die beiden Seiten hilft.
Inhaltsversicherung für das Vereinsheim
Vereinsheime werden immer häufiger zum Ziel für Einbrecher. Die oft abseitige Lage minimiert die Gefahr, bei der Straftat entdeckt zu werden. Eine Inhaltsversicherung kommt sowohl für den entstandenen Diebstahlschaden, als auch z. B. für die Kosten des Vandalismus im Zuge des Einbruchs auf. Die Gefahr des Einbruchdiebstahls lässt sich noch mit weiteren Schadenarten (z. B. Feuer, Leitungswasser,…) kombinieren.
Privat oder öffentlich – Was gibt es beim Feiern zu beachten?
Veranstalterhaftpflicht