Gleiches Recht für alle
Die Lebenswege von Frauen und Männern unterscheiden sich immer weniger: Schule, Ausbildung, Beruf,… Auch die klassische Rollenverteilung Mann arbeitet, Frau sorgt für Kinder und Haus gibt es immer seltener. Frauen haben in der Regel ein eigenes Einkommen und damit auch eine eigene Verantwortung für ihre Versorgungssituation. Erstaunlich also, dass bei Paaren immer noch primär der Mann abgesichert wird. Auch hier sollte eine Entwicklung weg von „da muss ich meinen Mann fragen hin zu selbst ist die Frau stattfinden. Gerade mit Hinblick auf die hohe Anzahl von Scheidungen kann es nicht zeitgemäß sein, sich blind darauf zu verlassen, dass der Versorger sich schon kümmern wird. Schließlich gilt gleiches Recht für alle. Wir möchten Ihnen nachfolgend aufzeigen, worauf Sie achten müssen.
Sie treffen Ihre eigenen Entscheidungen – treffen Sie auch eigene Vorsorge!
Die Absicherung durch die sozialen Systeme im Land stellt im Prinzip nur eine Basisversorgung dar. Wenn man im Alter allerdings mehr als ein Basisleben wünscht, muss man – schon aus Eigeninteresse – ergänzende Vorsorge treffen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind weit davon entfernt, Ihnen den gewohnten Lebensstandard finanzieren zu können. Bei diesen Leistungen besteht bei den Versicherten oft viel Halbwissen hiervon sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.
Um Ihnen eine Basis für eigene Vorsorgeentscheidungen zu bieten, möchten wir daher zunächst auf die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen. Sie werden überrascht sein, welcher Handlungsbedarf hier besteht! Die Möglichkeiten, hier ergänzende Vorsorge zu treffen, werden wir Ihnen zur jeweiligen Leistung passend vorstellen.
Altersrente
Die Altersrente ist wohl die bekannteste und wichtigste Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlt (ab 2013 zusammen 18,9 % Ihres Bruttoverdienstes). Die Höhe der Rente, die Sie dann zum Renteneintritt (Regeleintrittsalter: 67 Jahre) erhalten, bemisst sich anhand der Entgeldpunkte, die Sie durch Beitrags-, Ausbildungs- und Erziehungszeiten erworben haben. Konkret kann man dies immer nur für den Einzelfall berechnen. Zur groben Orientierung können Sie von maximal 65 % Ihres letzten Nettoeinkommens ausgehen rechnen Sie zur Sicherheit aber nur mit der Hälfte Ihres derzeitgen Einkommens. Stellt man sich also vor, dass aus einem frei verfügbaren Einkommen von 1.500 Euro eines Arbeitnehmers nur 975 Euro Altersrente werden, von denen noch Krankenversicherungsbeitrag und ggf. Steuer abgeführt werden müssen, ist das schon sehr wenig. Das Schlagwort Altersarmut wird nicht umsonst immer wieder im Zusammenhang mit den Rentenhöhen angeführt.
So sieht die Renten-Realität aus
Derzeit beziehen etwa 13,6 Millionen Personen in Deutschland eine gesetzliche Altersrente. Erstaunlich hoch ist der Anteil derjenigen, die weniger als 600 Euro monatlich erhalten: Etwa 36 % aller Rentner beziehen solche Mini-Renten. Überproportional benachteiligt sind hier wiederum die Frauen: Ihr Anteil in an den Kleinstrentenbeziehern liegt bei 55%.
Gesellschaft im Wandel
Natürlich haben wir heute eine etwas andere Struktur in der arbeitenden Bevölkerung als dies zur aktiven Zeit der heutigen Rentnergeneration der Fall war. Frauen arbeiten länger, der Wunsch nach Kindern wird in höherem Alter erfüllt und immer weniger möchten sich im Anschluss an die Elternzeit nur noch um Haus und Familie kümmern.
Dennoch sind es noch immer vor allem Frauen, die sich für die Kindererziehung vorübergehend aus dem Beruf zurück ziehen. Auch sind mehr als 75 % aller Teilzeitstellen fest in Frauenhand. Beides hat natürlich entsprechend mindernde Auswirkung auf die Höhe der zu erwartenden Rente.
Zwei weitere gesellschaftliche Entwicklungen treffen Frauen besonders hart. Einerseits steigt der Trend zu Scheidungen stetig, andererseits heiraten immer weniger Paare und bilden dadurch eine rechtsverbindliche Versorgungsgemeinschaft. Für eine große Zahl der derzeitigen Rentnerinnen ist die Hinterbliebenenrente des Ehepartners nach dessen Tod eine ganz wesentliche Einkommensquelle. Es ist eher Regelfall als Ausnahme, dass die Witwenrente höher ausfällt als die eigentliche Altersrente, die eine Betroffene erhält. Da Frauen auch weiterhin eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Männer, stellt die Altersvorsorge für das weibliche Geschlecht eigentlich ein noch größeres Problem dar als für Männer.
Man darf sich daher zu Recht fragen, weshalb bei Paaren immer noch primär Männer eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die Frauen diesem Thema aber kaum Beachtung schenken. Logisch nachvollziehbar ist dieses Vorgehen nicht. Ganz pauschal muss die Devise sein: Ein Altersvorsorgekonzept pro Nase.
Natürlich lebt man in einer Partnerschaft mehr oder weniger aus einem gemeinsamen Topf. Die hohe Quote an Trennungen macht es allerdings zu einem riskanten Unterfangen, die eigene finanzielle Zukunft komplett vom Partner abhängig zu machen. Auch mit getrennten Vorsorgekonzepten kann man später gemeinsam für alle Kosten aufkommen.
Wie können Sie fürs Alter vorsorgen?
Grundsätzlich muss Altersvorsorge künftig so betrieben werden, dass eine lebenslange monatliche Zusatzrente generiert wird. In der Vergangenheit wurden einmalige Abschlusszahlungen, die Kunden aus ihren Altersvorsorgeverträgen erhielten, einfach verlebt. Neues Auto, etwas am Haus erledigen lassen plötzlich war nur noch die Hälfte der Altersersparnisse vorhanden. Der Alltag mit seinen wiederkehrenden Kosten ist spürbar teuerer geworden. Die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Altersvorsorge muss also zumindest die Möglichkeit bieten, für den Rest des Lebens die anfallenden Fixkosten decken zu können. Das geht nur mit einer Rente. Keine andere Form des Sparens ist auf eine lebenslange Auszahlung hin ausgelegt und entsprechend kalkuliert worden. Altersvorsorge muss auch immer Planungssicherheit bedeuten.
Es gibt verschiedene Durchführungswege, die Sie hier wählen können. Jeder bietet eigene Vorteile und ist an entsprechende Auflagen gebunden. Je nach persönlicher Situation können Sie unterschiedliche Lösungen wählen.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgen ist bekanntlich immer besser als heilen. Daher ist es jedem nur zu empfehlen, mindestens die seitens der Krankenkasse erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen. Darunter fallen z. B. eine alljährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30; ein Mammographie-Screening allerdings nur alle zwei Jahre bei Frauen ab 50. Ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up wird erst ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre übernommen. Vor allem in jungen Jahren findet Vorsorge für die Kasse nur sehr eingeschränkt statt.
Auch für diesen Bereich wurden inzwischen sehr leistungsstarke Zusatztarife auf den Markt gebracht, die in der Regel auch ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind. Tarife dieser Art kommen für sehr viel umfangreichere Untersuchungen auf. So gibt es u. a. auch eine Übernahme der Kosten erweiterter Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen (ab 35 z. B. Mammographie, Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, etc.), eines Triple-Tests bei Schwangerschaft, ab dem 18. Lebensjahr eine jährliche Zahnreinigung und auch ein jährliches Hautkrebsscreening. Die genannten Punkte stellen natürlich nur eine kleine Auswahl des Leistungskatalogs dar.
Je früher ein Krankheitsbild erkannt wird, desto besser sind in der Regel die Behandlungsaussichten. Auch für Kinder empfiehlt sich diese Form der Absicherung natürlich.
Brustkrebs und andere frauentypischen Krebserkrankungen
Jedes Jahr erkranken deutlich mehr als 200.000 Frauen in Deutschland an Krebs. Alleine mehr als 50.000 davon an Brustkrebs. Bei 30% aller Fälle wird zumindest eine Teilamputation der Brust nötig. Die Kosten der Rekonstruktion werden seitens der Krankenkasse nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen, da es sich hier grundsätzlich um eine rein kosmetische OP handelt. Somit wird jeder Krankheitsfall zu einer Einzelfallentscheidung. Mit einem speziellen „Schutzbrief“ für frauentypische Krebserkrankungen machen Sie sich unabhängig von den Entscheidungen Dritter, eine solche Rekonstuktion bezahlen zu können. Diese interessante Leistung wird von einigen Anbietern auch als Einschluss in eine Unfallversicherung angeboten. Die Leistung eines solchen Tarifs ist unabhängig von einer Amputation. Die reine Diagnose der Erkrankung genügt, um die Auszahlung beantragen zu können. Wie das Geld verwendet wird, ist dann Ihre Entsscheidung. So können Sie den Betrag z. B. für Kosten alternative Behandlungsmethoden oder zum Ausgleich Ihres Einkommensverlustes während der Krankenzeit heranziehen.
Emanzipieren Sie sich auch in Ihrer Vorsorge
Sie haben eigene Vorstellungen, wie Ihre Versorgung bei Krankheit oder im Alter ausfallen soll? Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass sich schon Lösungen finden werden. Nur wer vorsorgt, hat später nicht das Nachsehen. Wie Sie sehen konnten, gibt es ein großes Angebot an Vorsorgelösungen, mit denen die speziellen Bedürfnisse von Frauen abgesichert werden können. Sehr gerne finden wir zusammen mit Ihnen den Schutz, den Sie sich vorstellen. Sie sollten es sich wert sein.