Nicht für die Schule, für das Leben lernen!
Eine gute Ausbildung ist und bleibt die wichtigste Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Damit die Zukunft egal ob im Beruflichen oder Privaten auch bei unerfreulichen Ereignissen nicht ins Schlingern gerät, sollten Sie die Weichen für eine solide Vorsorge Ihres Kindes stellen. Denn das, was Ihre Kinder in Schule und Studium alles lernen, ersetzt nicht eine vorausschauende Planung der Eltern.
Noch mitversichert ?!?
Für die Dauer der Schulausbildung bzw. des Studiums genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Schutz über Ihre Versicherungsverträge. Lassen Sie uns die wichtigsten Sparten einzeln betrachten.
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei gibt es keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen von Ihnen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine ausgebrannte Mietwohnung, die Sie verlassen haben, ohne die Herdplatte auszuschalten. Gegen solche Risiken sind Ihre Kinder für die Dauer der ersten Berufsausbildung im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der Verlierer zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls ihr Kind die erste eigene Wohnung oder ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, falls Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso ist zu prüfen, ob der erste PKW Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!
Hausratversicherung
Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht Ihnen persönlich gehören müssen, besteht auch für Eigentum Ihres Kindes Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass Ihr Hausratversicherer die von Ihrem Kind bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat den Ihr Kind in der „eigenen Bude“ hat, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags sind versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung Ihres Kindes diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
Glasversicherung
Glasschäden an gemieteten Immobilien werden nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet. Zerbricht eine Türverglasung weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müsste Ihr Kind für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.
Unfallversicherung
Während der Zeit in Schule oder Universität, sowie auf den Wegen hin und zurück, ist Ihr Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Versicherung in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; dazu gehören auch Rehabilitationskosten, die nach einem Unfall entstehen können. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung, in der auch Ihr Kind mit abgesichert ist, kann es in der Regel bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden oder dort versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung in eine korrekte Berufsgruppe erfolgen. Schüler und Studenten sind im Normfall in der preiswerten Berufsgruppe „A“. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!
KFZ-Versicherung
Zur Volljährigkeit oder mit Aufnahme eines Studiums belohnen sich die Kinder naturgemäß mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Wer erinnert sich nicht an diese wunderbare Zeit der großen Freiheit? Leider zeigen die Statistiken auch, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZVersicherung zahlen muss. Um die Kosten Ihres Kindes hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs Ihres Kindes, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.
Persönliche Absicherung
Ihr Kind stellt mit der schulischen bzw. studentischen Ausbildung erste Weichen für die eigene berufliche und dadurch hoffentlich auch finanziell solide Zukunft. Aber ein junger Erwachsener kann den Blick für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern, noch nicht haben helfen Sie daher bitte dabei, dass auch bei der Absicherung wesentliche Weichen gestellt werden.
Arbeitskraftabsicherung
Eine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Für die übrigen 88,5 % ist eine Krankheit die Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Bedenken Sie, dass Ihr Kind als Schüler oder Student keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die guten Tarife am Markt bieten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit Leistung, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall und mögliche weitere Schicksalsschläge.
Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für Studenten und Schüler ab 15 Jahre die Möglichkeit, bis zu 1.000,– Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Bedingt durch das junge Alter und den damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Je nach gewähltem Tarif und Anbieter gibt es Nachversicherungsgarantien, die z. B. bei einem Einkommenssprung nach Studienende die Möglichkeit bieten, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb gewisser Grenzen anzupassen. Wird eine Beamtenlaufbahn angestrebt, empfiehlt es sich, bei der Tarifwahl auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein absolutes Muss! Man sollte keinesfalls auf diese Absicherung verzichten!
Krankenversicherung
Schüler und Studenten sind grundsätzlich bis zum Wegfall der Kindergeldberechtigung bzw. bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Fällt die Kindergeldberechtigung altersbedingt weg, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind die Kinder ohnehin über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mit geführt. Evtl. kann es hier altersbedingt zu Tarifumstellungen kommen.
Bei gesetzlich Krankenversicherten steht fest, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung gibt. Bedingt durch das junge Einstiegsalter eines Schülers oder Studenten, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahn, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…). Große Aufmerksamkeit sollten Sie dem Bereich der stationären Zusatzversicherung schenken: Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist ein schneller Genesungsverlauf.
Ausbildungsversicherung fällig?
Nicht selten haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Regel um das Ende der Schulzeit oder zu Beginn des Studiums herum fällig und ausbezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.
Reisevorbereitung Nr. 1
Nun wird es auch bis zur ersten Auslandsreise ohne Eltern nicht mehr allzu lange dauern. Junge Leuten denken meist nicht daran, dass der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung evtl. nicht oder für die Kosten im Reiseland nicht ausreichend gilt. Eine Auslandskrankenversicherung kostet nur wenige Euro und löst dieses Problem, falls der Urlaub gesundheitlich unerfreulich verläuft. Für Auslandssemester oder -praktika gibt es spezielle Tarife. Wir helfen Ihnen hier natürlich gerne.
Alles neu – alles gleich
Die eigenen Kinder bleiben die eigenen Kinder egal wie alt sie sind. Natürlich muss man ihnen mit zunehmendem Alter immer größere Freiräume lassen. Aber gerade bei den ersten Schritten vor dem Berufsleben sollte doch noch der ein oder andere Anstoß erfolgen, wie es richtig gemacht wird. Viele Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit verbundene Problem als solches erkennen und künftig bedenken kann. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen mit Ihrem Kind. Gerade auch der Versicherungsbereich ist für viele junge Menschen Neuland!