Die Absicherung von Tieren
Als Tiernutzer sollte man sich frühzeitig um den Versicherungsschutz für seine Nutztiere kümmern, denn viele Risiken können schnell die eigene Existenz bedrohen. Wer ein Tier hält, trägt dafür auch die Verantwortung. Das bedeutet, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, wenn Ihr Tier einen anderen schädigt. Aber auch Tiere genießen seitens des Gesetzgebers besonderen Schutz und eine artgerechte Tierhaltung steht weit oben auf der politischen Agenda. Auch die Behandlung bei Krankheit zählt hierzu. Krankheit kann aber auch schnell zur Nottötung oder Keulung führen. Generieren Sie aus Ihren Tieren einen Ertrag, muss der Wert des Tieres abgesichert werden, damit sich die Mühen der Aufzucht auch lohnen.
Nutztiere
Nutztiere werden gehalten, damit sie dem Halter einen bestimmten Nutzen bieten. So dient der Wachhund dem Schutz des eigenen Anwesens und die Milchkuh oder das Schwein als Grundlage des eigenen Erwerbslebens.
Typische Nutztiere sind:
- Hunde
- Pferde
- Rinder
- Schweine
- Hühner, usw.
Halter haften für ihre Tiere
Haftungsgrundlage
§ 833 BGB
(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier (§ 833 Abs. 1 BGB) spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.
Absicherung gegen Haftpflichtansprüche
Der Gesetzestext stellt eindeutig fest, dass für Schäden, die durch ein Nutztier verursacht werden, nur dann gehaftet und entsprechender Schadenersatz geleistet werden muss, wenn dem Halter ein Verschulden vorzuwerfen ist. Diese Verschuldenshaftung ist auch Gegenstand der gewerblichen bzw. speziellen Haftpflichtversicherung, die Sie für Ihr Unternehmen bzw. den Zweck der Nutztierhaltung benötigen. Ihre Tiere sind daher im Regelfall über einen solchen Vertrag bereits mit versichert:
Betriebshaftpflichtversicherung, z. B.:
• Wachhunde
• Therapiehunde/-pferde
• Kangalfische
landwirtschaftliche Haftpflicht, z. B.:
• Milchkühe
• Mastschweine
• Legehühner
• Schafe
Jagdhaftpflicht, z. B.:
• Jagdhund
• Frettchen (zu Jagdzwecken)
• Greifvögel (zu Jagdzwecken)
Es kann je nach Tarif Einschränkungen bei den Tierarten oder der versicherten Stückzahlen geben. Es empfiehlt sich daher immer, mit dem Versicherer den gebotenen Versicherungsschutz abzuklären. Dies gilt auch, wenn beispielsweise eigene Tiere auf Weiden im Ausland gehalten, oder Tiere für einen anderen als den eigentlichen Nutzzweck eingesetzt werden (z. B. Brauereipferde bei Umzügen).
Tiere sind keine Sachen
Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen. Daher sollte man sie auch nicht wie Sachen versichern. Ein umfangreiches Angebot an Tierversicherungen gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nutztiere entsprechend des persönlichen Bedarfs abzusichern. Vom entgangenen Ertrag bis hin zu den Behandlungskosten gibt es kaum einen Bereich, gegen dessen finanzielle Folgen Sie sich nicht absichern könnten.
Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung
Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallender Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert
werden:
- Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen
- Med. notwendige OPs unter Vollnarkose nach Erkrankungoder Unfall
- Unterbringung in einer Tierklinik
Auch nur auf Operationen beschränkte Tarife sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Policen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar.
Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Vierbeiner die Absicherung, die er benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tiers noch lohnen.
Spezielle Lösungen für Pferde und Vieh
Für Pferde und Vieh gibt eine ganze Reihe von Versicherungslösungen mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten, die beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses Basis einer Erstattung sind. Hier kann es eine Beschränkung in der Versicherbarkeit bestimmter Tierrassen geben.
Kastrationsversicherung
Hier wird das Risiko einer Kastration übernommen. Der Versicherungsschutz gilt von Beginn des Eingriffs an und für eine gewisse Anzahl von Tagen danach. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Kastration durch einen Tierarzt, sowie eine im Vorfeld eingereichte Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres. Kommt es zu Komplikationen, ist eine mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme Basis für die Entschädigung.
Leibesfrucht-Versicherung
Hierbei handelt es sich um die einzige Absicherungsmöglichkeit, die bereits vor der Geburt des Tieres beginnt. Der Versicherungsschutz greift im Regelfall ab dem 7. Trächtigkeitsmonat und wirkt bis nach der Geburt. Speziell der Zeitraum, auf wie viele Tage sich der Versicherungsschutz postnatal noch erstreckt, variiert zwischen den verschiedenen Anbietern. Versichert ist der Tod und die Nottötung des Embryos bzw. Jungtiers bedingt durch Krankheit. Dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Raub können ebenfalls je nach gewähltem Anbieter und Tarif zu einer Entschädigungsleistung führen.
Trächtigkeitsversicherung
Die Trächtigkeit eines Muttertiers kann immer zu Komplikationen führen. Genau dieses Risiko wird durch eine Trächtigkeitsversicherung gedeckt. Versichert sind der Tod oder die Nottötung infolge der Trächtigkeit oder des Gebährens. Die in dieser Versicherungssparte zu vereinbarende Versicherungssumme ist Basis der Entschädigung.
Lebensversicherungen
Wie bei der bekannten Lebensversicherung für Menschen, dient auch bei der Tierlebensversicherung eine vereinbarte Versicherungssumme als Basis der Entschädigung. Versichert sind die Tiere im Falle von Tod oder Nottötung, Transport, Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz gilt im Stall wie auch auf der Weide und erstreckt sich zusätzlich auf Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier.
Transport- und Diebstahlversicherung
Der Versicherungsschutz der Transport- und Diebstahlversicherung umfasst Tod oder Nottötung des Tiers während des Transportes in den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird. Mitversichert sind ebenfalls Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag. Diese Art von Tierversicherung ist vor allem für Pferde verbreitet. Sie kann auch als kurzfristige Variante für einzelne Transporte abgeschlossen werden. (z. B. Tuniere).
Tier-Ertragsschadenversicherung für Rinder-/Schweinehalter
Tierseuchen sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die oftmals auch durch vorbeugende oder hygienische Maßnahmen nicht beeinflusst werden können. Nicht nur die betroffenen Betriebe können die Verluste im Seuchenfall kaum verkraften, auch für umliegende Betriebe und Erzeuger droht der Existenzverlust. Die Tier-Ertragsschadenversicherung schützt die Betriebe nicht nur vor Existenzverlust bei Betriebsunterbrechungs-/Ertragsschäden aufgrund von Keulung bzw. Sperre mit behördlich angeordneten Produktablieferungsverboten (Bsp. Maul- und Klauenseuche). Zusätzlich ist es jetzt möglich, Ertrags- und Leistungsdepressionen aufgrund von Tierseuchen auch ohne bestandswirksame Maßnahmen, wie sie zum Beispiel bei der Blauzungenkrankheit (hohe Milchverluste, große Fruchtbarkeitsstörungen) auftreten können, abzusichern. Für alle Versicherungsmöglichkeiten gilt: die Entschädigung erfolgt auf Basis des vom Kunden frei gewählten Produktpreises. Weil im Seuchenfall der aktuelle Marktpreis deutlich absinken kann, ist diese Vertragsform ein besonderes Highlight.