Sie entscheiden sich nicht für eine Versicherung – Sie entscheiden sich für ein System!
Egal ob Existenzgründer oder langjähriger Gewerbetreibender: Als Selbständiger können Sie sich entscheiden, welches System Sie ihre private Absicherung anvertrauen möchten. Wie jedem Angestellten steht es Ihnen frei, Teil des Sozialsystems zu sein und unter den Mantel der Sozialversicherungen zu schlüpfen. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, Ihren Schutz etwas individueller durch die Kombination privater Versicherungsverträge zusammenzustellen. Auch eine Kombination beider System ist bei der Realisation Ihres persönlichen Versicherungsschutzes denkbar.
Die an dieser Stelle meist gestellte Frage Was kostet es denn jeweils? lässt sich leider nicht ernsthaft beantworten. Wie oben bereits erwähnt, treffen Sie eine Entscheidung zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Systemen. Weder der Aufbau noch der Leistungsumfang ist 1 zu 1 miteinander vergleichbar obwohl hier Sparten zumindest dem Namen nach gleiche Aufgaben zu erfüllen scheinen. Wir möchten Ihnen daher auf den folgenden Seiten die wichtigsten Vor- und Nachteile präsentieren, damit Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen können.
Die Verschiedenen Bereiche Ihrer persönlichen Absicherung
Arbeitslosenversicherung
Bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit gibt es in Ermangelung privater Alternativen keine Entscheidungsmöglichkeit. Wir möchten Sie daher kurz als erstes behandeln. Hier bietet ausschließlich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eine Möglichkeit, sich auch als Gewerbetreibender abzusichern. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur für Existenzgründer, da in den zwei Jahren vor Aufnahme der Selbständigkeit mindestens 12 Monate lang Versicherungspflicht vorgelegen haben muss.
Der monatliche Beitrag ist eine Pauschale von ca. 70 bis 85 Euro. Für Neugründer wird der Beitrag in den ersten beiden Jahren halbiert.
Der Leistungsbezug wird mit der Aufgabe des Geschäfts, sprich der Gewerbeabmeldung, begründet. Je nach Qualifikation und Region erhalten dann ehemalige Selbständige zwischen ca 600 und 1.350 Euro im Monat. In der Dauer des Arbeitslosengeldbezugs erwartet die Agentur für Arbeit natürlich auch, dass Sie sich darum bemühen ein Anstellung zu finden.
Wer als Selbständiger bereits zweimal Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht wieder freiwillig versichern, ohne wieder mind. für zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gewesen zu sein.
Der Schutz ist in jedem Fall empfehlenswert für die Anfangszeit der Selbständigkeit, wenn noch nicht alles rund läuft.
Kranken- und Pflegeversicherung
Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahre so medienpräsent, wie die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung hatte Sie als Pflichtversicherung dabei schon immer huckepack mit dabei. Kaum eine Legislaturperiode einer Bundesregierung, in der nicht an der ein oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung reformiert wurde, was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischen wurde es auch zur Pflicht, in Deutschland krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbständigen dar.
Bei der Krankenversicherung kann man den Unterschied der beiden Systeme sehr gut erkennen. Zählt bei der PKV Alter und Gesundheitszustand, ist es bei der GKV nur das Einkommen, an dem man sich hinsichtlich des Beitrags orientiert. Regelt den Leistungsumfang der PKV der Tarif als Vertragsbestandteil, regelt ihn bei der GKV zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.
Machen Sie bei der Entscheidung keinesfalls den Fehler, sich am Preis zu orientieren, den ein System aufruft. Vielmehr sollten Sie sich selbst die Frage beantworten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch, was in Ihrem weiteren Leben noch auf Sie zukommen kann, verdient Beachtung.
Altersvorsorge
Wohl niemand kann und will bis zum Umfallen arbeiten. Irgendwann ist es genug und man möchte den wohlverdienten Ruhestand genießen. Wie schon im Arbeitsleben, spielt Geld auch im Alter eine große Rolle. Die Belastung mit Fixkosten bleibt recht vergleichbar nur nimmt man eben nichts mehr durch Arbeit ein. Um hier im dritten Lebensabschnitt nicht noch Schiffbruch zu erleiden, sollte man möglichst frühzeitig damit beginnen, fürs Alter zu sparen. Auch hier besteht eine grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen Sozialsystem und eigener Vorsorge.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist noch viel stärker vom Generationenprinzip geprägt, als andere Sozialversicherungsbereiche. Die heute arbeitende (und beitragszahlende) Bevölkerung zahlt die Rente der heutigen Ruheständler mehr oder weniger direkt. Angesichts des stetig steigenden Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und sinkenden Geburtenraten, kann dieses Prinzip nicht dauerhaft funktionieren. Wann auf jeden Rentner nur noch ein Arbeitnehmer käme, ist nur eine Frage der Zeit. Eine echte Lösung dieses Problems ist nicht in Sicht. Die Lösungsversuche kann man allerdings bereits sehen: Die prognostiziertne Renten, die in den jährlichen Renteninformationen ausgewiesen werden, steigen immer langsamer – angesichts der Inflation schrumpfen Sie real sogar. Fairerweise wird in eben diesen Renteninformationen inzwischen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man selbst zusätzliche Vorsorge betreiben soll, um den heutigen Lebensstandart zu wahren.
Trotz aller Neutralität bei der Betrachtung dieses Teils des Sozialsystems können wir eigentlich nur raten: Rette sich, wer kann! Hier werden Sie viel Beitrag für vergleichsweise wenig Rente ausgeben, deren Höhe Ihnen heute niemand garantieren kann. Eine dreistellige Mindestrente ist ebenso denkbar, wie eine primär durch Steuergelder finanzierte Rente auf heutigem Niveau wenn es zu gegebener Zeit auch entsprechende Wirtschaftslage mit entsprechenden Steuereinnahmen hat… Insgesamt sehen wir hier keinerlei Planbarkeit, keinerlei Sicherheit und keinerlei Tendenz zur Besserung. Nur mit eigener Vorsorge wissen Sie, womit Sie später rechnen können. Nur so schaffen Sie solide Altersvorsorge.
Anmerken möchten wir jedoch, dass bei manchen Selbständigen Versicherungspflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung bestehen kann. Dies ist beispielsweise bei Pflegekräften, Künstlern und Publizisten so. Auch die meisten Handwerker müssen mind. 18 Jahre lang Pflichtbeiträge zur GRV abführen, bevor sie sich wirklich frei entscheiden können.
Eine gute Entscheidung treffen
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Gegenüberstellungen ausreichende Informationen an die Hand geben, damit Sie die grundsätzliche Entscheidung für sich selbst treffen können, welchem System Sie sich anvertrauen möchten. Nur eine Entscheidung, die auch langfristig zu Ihnen passt, kann eine gute Entscheidung sein. Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen mit vertiefenden Informationen zur Seite.