Sparen mit staatlicher Unterstützung
Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen und das auch noch mit staatlicher Förderung. Möglich machen es die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Weil aber viele Arbeitgeber sich an den Sparbeiträgen nicht beteiligen, schrecken auch Arbeitnehmer vor dieser attraktiven Form der Vermögensbildung zurück. Dabei kann die Geldanlage gerade wegen der staatlichen Unterstützung auch für den Alleinsparer sehr interessant sein. Anspruch auf VWL haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und auch Auszubildenden. Gesetzlich geregelt wird die Durchführung im sogenannten Vermögensbildungsgesetz.
Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen zahlen muss, regelt in vielen Fällen der für die jeweilige Branche gültige Tarifvertrag. Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden, entscheidet er über die Gewährung einer Zulage selbst.
In jedem Fall überweist der Arbeitgeber oder die Bezügestelle die vereinbarte Sparrate. Um den Zahlungsverkehr reibungslos abwickeln zu können, übersendet das vertragsführende Unternehmen, für das Sie sich entschieden haben, einen entsprechenden Überweisungsauftrag an Sie, oder aber gleich direkt an Arbeitgeber oder die Bezügestelle. Der Abzug der Sparrate erfolgt dann von Ihrem Nettoeinkommen und wird in der Lohnabrechnung aufgeführt.
Das Kleingedruckte
Im Rahmen der VWL können maximal 40,– Euro monatlich angelegt werden. Die Auswahl der Sparvertragsarten ist dabei gesetzlich begrenzt, wobei einige wenige noch gesondert förderfähig sind. Je nach gewähltem Produkt fällt dann auch die Auszahlungssumme uterschiedlich hoch aus. Für alle VLSparprodukte – mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Für Alleinsparer werden die VWL attraktiv, da sie durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Allerdings muss die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden (Anlage N der Steuererklärung). Ein entsprechender Nachweis wird Ihnen von ihrem Vertragsunternehmen einmal im Jahr zur Verfügung gestellt. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens zum Ende des vierten Sparjahres gestellt haben müssen. Halten Sie diese Frist nicht ein, entfällt die Förderung für dieses Jahr. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein. Erst dann können Sie über das angesparte Kapital verfügen.
Bei dieser Betrachtung gilt das ursprüngliche Startdatum des Vertrags, nicht etwa der Eingang der letzten Sparrate. Ein Vertrag muss auch nicht ununterbrochen bespart worden sein, damit Ihr Anspruch auf Sparzulage nicht verfällt.
Im Grunde genommen ist die Arbeitnehmersparzulage also eine staatliche Subvention. Dahinter steckt das Ziel, gerade kleinen bis mittleren Einkommensgruppen beim Aufbau einen gewissen Konsumvermögens unter die Arme zu greifen, bzw. einen Anreiz zu schaffen, sich mit der Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen überhaupt erst zu befassen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Diese sind – wie auf den folgenden Seiten beschrieben – je nach förderfähiger Sparform unterschiedlich.
Womit lässt sich trefflich sparen?
Wir möchten uns hier zunächst mit den Anlageformen befassen, die auch die Förderung der Arbeitnehmersparzulage genießen.
Bausparvertrag
Zu den beliebtesten VWL-Sparformen zählt der Bausparvertrag. Die Kernidee hinter dem Bausparen ist es, sich in der Ansparphase mit einem kleinen Mindestzins (oft nur 1 %) zufrieden zu geben, um bei Zuteilungsreife einen sehr günstigen Zinssatz für ein wohnwirtschaftliches Darlehen zu erhalten. Vereinfacht ausgedrückt spart man etwa die Hälfte der vereinbarten Bausparsumme an, um die andere als Darlehen zu erhalten. Da die Bausparsummen bei VWL-Verträgen selten über 10.000 Euro liegen, ist die Darlehensoption naturgemäß nicht sonderlich interessant. Das Darlehen würde kaum für die Anschaffung einer neuen Küche oder Wohnzimmergarnitur ausreichen. Einige Bausparkassen bieten daher auch Tarife an, die bei Verzicht auf das Darlehen rückwirkend eine etwas höhere Verzinsung bieten. Wird das Sparguthaben nach sieben Jahren ausgezahlt, gibt es keine Auflagen, wie das Geld vom Anleger verwendet wird.
Vorteil: konstanter Wertzuwachs, bei Bedarf günstiges wohnwirtschaftliches Darlehen
Arbeitnehmersparzulage: 9 % p. a. auf max. 470 Euro jährliche Sparleistung -> max. 43 Euro/Jahr
Einkommensgrenze: bis 17.900 Euro (Alleinstehende), 35.800 Euro (Ehegatten)
Besonderheit: Ist der Anleger einkommensbedingt nicht mehr arbeitnehmersparzulagenberechtigt, fällt aber noch in die höheren Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie (25.600 Euro bzw. 51.200 Euro), werden seine Sparbeiträge im Rahmen der Wohnungsbauprämie gefördert. Zu beachten ist hierbei allerdings noch, dass Anleger, die bei Vertragsabschluss älter als 25 Jahre waren, die Auszahlung des Bausparvertrags auch nachweislich wohnwirtschaftlich nutzen müssen, um die Wohnungsbauprämie nicht zu verlieren.
Fondssparplan
Fonds sind Anlagetöpfe, die in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Möglichkeiten der Anlage sind je nach Charakter des jeweiligen Fonds beschränkt. Ein Aktienfonds kann nur Aktien kaufen, ein Rentenfonds nur Rentenpapiere usw. Nicht jeder Fonds am Markt ist auch VWL-fähig. Das Angebot an möglichen Fonds ist mit mehreren Hundert dennoch sehr umfangreich und lässt kaum Anlagewünsche aus.
Da man mit jeder monatlichen Sparrate zum jeweils aktuellen Kurswert entsprechende Fondsanteile erwirbt, bildet sich zum Ende der Ansparzeit ein Durchschnittspreis. In schlechten Börsenphasen erwirbt man mehr Anteile, in guten weniger. Man spricht hier vom sogenannten Cost Average Effect. Die Kursschwankungen von Fondssparplänen bergen natürlich das Risiko in sich, dass man seine Anteile zu einem Zeitpunkt verkaufen möchte, zu dem der Kurs unter dem Durchschnittspreis liegt. Die Ertragschance geht bei einem Fonds in der Regel Hand in Hand mit dem Kursschwankungsrisiko (Volatilität). Selbstverständlich gibt es VL-geeignete Fonds, die sich in eher ruhigem Fahrwasser bewegen und auch ein größeres Sicherheitsbedürfnis befriedigen können.
Die Arbeitnehmersparzulage fällt bei dieser Anlageform gegenüber dem Bausparvertrag etwa doppelt so hoch aus. Hiermit soll das Kursschwankungsrisiko zusätzlich etwas ausgeglichen werden.
Vorteil: höchste Renditechance aller VWL-Anlageformen, höchste Förderung
Arbeitnehmersparzulage: 20 % p. a. auf max. 400 Euro jährliche Sparleistung -> max. 80 Euro/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen: bis 20.000 Euro (Alleinstehende), 40.000 Euro (Ehegatten)
Weitere Anlageformen sind derzeit per Gesetz nicht für die Arbeitnehmersparzulage vorgesehen. Dennoch gibt es noch einige Lösungsmöglichkeiten, bei denen die Anlage bzw. der Einsatz der VWL sehr sinnvoll sein kann.
Attraktive Alternativen!
In der Regel werden die VWL direkt in einen wie oben beschriebenen Sparvertrag mit verhältnismäßig kurzer Laufzeit angelegt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, langfristiger Finanzierungsprojekte unter Einsatz der VWL zu lösen.
Tilgung eines Darlehens
Sie können Ihre Vermögenswirksamen Leistungen auch zur Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens verwenden. Ihre Tilgungsrate wird dadurch größer, das Darlehen dadurch schneller zurück geführt. Grundsätzlich gelten hier die Regelungen, die auch beim Bausparvertrag Anwendung finden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wer die vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, kann im Alter profitieren. Vor allem Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten, ziehen Vorteile aus diesem Modell. Dabei werden allerdings nicht wirklich die VWL angelegt, sondern der Arbeitnehmer verzichtet sogar darauf, dass der Arbeitgeber diese aufbringt. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie statt dessen VWL-Zuschuss eine entsprechende Erhöhung Ihres Bruttolohns erhalten. Dieser Mehrbeitrag wird dann Basis einer Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Auf diese Weise schaffen Sie die Grundlage für eine Betriebsrente.
Da die VWL steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, müssen Sie sich faktisch immer zu einem Teil an der Sparrate beteiligen, die in einem regulären VWL-Vertrag angelegt wird. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber die vollen 40 Euro zuschießt. Ihr Anteil an den Sozialabgaben wird von Ihrem gewohnten Netto immer in Abzug gebracht.
Bei der Umwandlung zur Betriebsrente wird das Geld vom Brutto abgezogen und fließt komplett in den Rentenvertrag, ohne dass Ihr Nettogehalt angetastet wird.
Dieser Lösungsweg ist vor allem dann interessant, wenn Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu den VWL erhalten und ohne spürbare Belastung eine Altersvorsorge aufbauen bzw. abrunden möchten. Die allgemeinen Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge gelten auch in einem solchen Fall uneingeschränkt.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
Dieser Lösungsweg ist der Umwandlung zur Betrieblichen Altersvorsorge recht ähnlich. Werden die Altersvorsorgewirksamen Leistungen zur Anlage gebracht, fließen sie in einen Vertrag mit Riesterförderung. Zusätzlich zu den regelmäßigen Sparbeiträgen, die vom Arbeitgeber abgeführt werden, fließt also auch noch die individuelle Riesterförderung für Sie und ggf. Ihre Kinder in einen solchen Vertrag ein.
Lebens-/Rentenversicherung
Eine weitere Möglichkeit, Kapital für den Ruhestand aufzubauen, ist ein private Lebens- oder Rentenversicherung, die mit VWL gespeist wird. Im Gegensatz zu bAV und AVWL verzichten Sie hier auf die Sozialabgabenersparnis bzw. Förderung erhalten dafür allerdings etwas mehr Flexibilität. Wem dies wichtig ist und wer z. B. die Option wünscht, auch vorzeitig in einer Summe an das Vertragsguthaben zu kommen, findet hier eine gute Lösung der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge.
Steter Tropfen füllt das Fass
Egal, ob Arbeitgeberzuschuss oder nicht, man sollte die Möglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen nicht einfach links liegen lassen.
In jungen Jahren bieten Sie eine gute Basis, erstes Kapital anzusammeln, später helfen Sie beim Immobilienerwerb und letztlich können Sie Ihre finanzielle Situation im Alter verbessern helfen. Für jeden Lebensabschnitt und für jeden Anlegertyp gibt es eine individuell anpassbare Einsatzmöglichkeit.
Angesichts der maximalen Höhe der VWL sprechen wir natürlich bei keiner der regulären Anlagemöglichkeiten über riesige Summen, die im Rahmen der ersten Sperrfrist aufgebaut werden können. Wie so oft macht es aber auch hier die Regelmäßigkeit der Einzahlung. Wer freut sich nicht über einen warmen Regen alle paar Jahre? Wer ein paar tausend Euro weniger am Haus abzahlen muss, wird sich sicher ebenfalls nicht beschweren.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen und gefallen! Haben Sie konkrete Ziele, die Sie etwas schneller verwirklichen möchten, finden wir ganz sicher auch hierfür gemeinsam eine passende Lösung für Sie!