Zeit für neue Wege!
In der Regel beginnen Sie als Handwerker und Gewerbetreibender Ihre Selbstständigkeit mit einer Einzelfirma. Mit Wahl der Einzelfirma als Gesellschaftsform haften Sie für alles als Privatperson und mit dem entsprechenden Privatvermögen.
Im Lauf der Jahre und mit zunehmendem Erfolg kann es durch- aus Sinn machen, in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die meisten Unternehmer wählen hierbei aus unterschiedlichen Gründen eine GmbH als neue Rechtsform. Wir möchten uns daher im weiteren auf diese Gesellschaftsform beschränken. Im Wesentlichen gelten unsere weiteren Ausführungen aber für alle Arten von Kapitalgesellschaften.
Wir möchten Ihnen folgend eine kleine Übersicht der wichtigsten Veränderungen und notwendigen Anpassungen Ihrer Versicherungen liefern. Da diese kurze Übersicht jedoch keine Beratung ersetzen kann, stehen wir Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.
Das macht eine GmbH so attraktiv
Der Hauptgrund ist beim Großteil wohl, dass eine GmbH als juristische Person mit eigener Haftung auftritt. Die Haftung beschränkt sich dann also (zumindest theoretisch) auf das Firmenvermögen.
Zudem lässt sich eine Firma im Falle des Falles als GmbH einfacher verkaufen als ein Einzelunternehmen. Vorteil bei einer GmbH ist die eingefahrene Marke, das hohe Ansehen dieser Gesellschaftsform und der leichtere Verkauf einer juristischen Person. In der Kapitalgesellschaft ist es auch leichter, verdiente Mitarbeiter zu beteiligen und auch kleine Prozentsätze der Firma an diese zu verkaufen. Das gilt natürlich auch für andere Personen wie z.B. künftige Geschäftspartner, Familienmitglieder etc. Beim Einzelunternehmen ist es mitunter eher schwer, die Nachfolge mit der gleichen Organisationsform vernünftig zu regeln.
Das feste Geschäftsführergehalt ist ein netter Nebeneffekt, da man eigenes Einkommen und Firmengeld besser trennen kann, was letztendlich eine klare Regelmäßigkeit in die eigene Einkommenssituation bringt. Ebenso kann durch eine Geschäftsführer-Versorgung eine betriebliche Altersversorgung für den/die Geschäftsführer aufgebaut werden. Hierzu wird ein Testat des Steuerberaters benötigt, in welchem die Angemessenheit der Höhe der Versorgung bestätigt wird. Die Altersvorsorge sollte jedoch auf jeden Fall ausgelagert werden, damit diese nicht als Verbindlichkeit in den Büchern mitgeführt werden muss, falls die Firma einmal verkauft werden sollte.
Was passiert mit den bestehenden Versicherungen?
Hier bleibt alles beim Alten
Auch wenn sich mit Wechsel der Rechtsform viel verändert, gibt es doch recht viele Versicherungsbereiche, in denen sich bis auf die Änderung des Versicherungsnehmers keine Veränderungen ergeben. Dazu gehören unter anderem:
• Betriebshaftpflichtversicherung
• Inhaltsversicherung
• Gebäudeversicherung
• Maschinenversicherung
• Werkverkehrsversicherung
Voraussetzung hierfür ist aber, dass der damalige Inhaber nun auch als neuer Geschäftsführer auftritt. Sobald ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wird oder hinzukommt, müssen die Verträge entsprechend angepasst werden.
Wir empfehlen, die Änderung Ihrer Gesellschaftsform aber auch für eine Überprüfung Ihres Schutzes zu nutzen. Stimmen alle Versicherungssummen noch? Haben Sie neue Tätigkeiten in Ihr Angebot mit aufgenommen?
All das kann sich auf Ihren Schutz auswirken! Gerne gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch!
Und hier gibt es Veränderungen
Bei folgenden Versicherungen ergeben sich durch den Wechsel der Rechtsform gegebenenfalls Veränderungen. Die nachfolgende Aufführung soll nur als Kurzüberblick dienen. Ihre persönliche Situation und Ihren Absicherungsbedarf ermitteln wir gerne zusammen in einem persönlichen Gespräch.
Rechsschutzversicherung
Streng genommen gibt es in der Rechtsschutzversicherung keine wirklichen Veränderungen. Wichtig ist aber, dass Sie den erweiterten Straf-Rechtsschutz weiterhin mitversichert haben. Die GmbH kann als juristische Person zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber genau deshalb suchen die Behörden die Schuld zunächst direkt beim Geschäftsführer.
Kfz-Versicherung
Mit Wechsel der Gesellschaftsform wird auch eine neue Rechtsperson Versicherungsnehmer, die keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt hat. Dieser muss also vom ehemaligen Einzelunternehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Fahr- zeuge müssen dann auch allesamt mit einer neuen eVB umgemeldet werden, ebenso hat man bei der Berechnung der Versicherung eine neue erste Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt können Sie über die Vereinbarung einer Versicherungsnehmergemeinschaft Ihrer Firma weiterhin zur Verfügung stellen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Private Versicherungen eines weiteren Geschäftsführers Kommt ein weiterer Geschäftsführer bei der Gründung der GmbH hinzu, kann man prüfen, ob dessen privater Schutz in die Betriebshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung mit integriert werden kann/soll.
Hierbei sollte man sich aber darüber bewusst sein, dass man die Gefahr erhöht, die Schadenquote durch private Schäden zu belasten. Auch steuerlich wird ein solches Vorgehen kaum eine steuerliche Entlastung mit sich bringen, weil in der Regel zumindest Pauschalen für den privaten Schutz abgezogen werden und als geldwerter Vorteil bei den Einkommen der Geschäftsführer versteuert werden müssen.
Neue Gesellschaftsform – neue Versicherungen!
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die un- berechtigten Ansprüche ab – notfalls auch gerichtlich.
Was ist versichert?
D&O
Auch, wenn primär die Firma mit ihrem Vermögen haftet, kann der Geschäftsführer dennoch für Fehler in der Unternehmensführung, die zu einer Insolvenz führen, persönlich haftbar gemacht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Gläubiger – ebenfalls auf Basis von Fehlern in der Unternehmensführung – einen Direktanspruch gegen den Geschäftsführer einklagen können. Sie überspringen damit quasi den Schutz der GmbH (was auch Sinn macht, da diese ja insolvent ist).
Dies wird in der Rechtssprechung auch immer häufiger zugelassen und entsprechend geurteilt. All das deckt die D&O ab. Ohne diese Absicherung bietet die GmbH keinen tatsächlichen Schutz des privaten Vermögens. Bedenkt man, dass allein für die Bilanzerstellung (es herrscht Bilanzierungspflicht) durch den Steuerberater mit mindestens 2.500 Euro zu rechnen ist, sollte man den Beitrag für die D&O auch noch in die Hand nehmen. In diesen Tagen allein auf den Schutz der GmbH zu vertrauen, reicht leider lange nicht mehr aus.
Geschäftsführer-Versorgung
Wie erwähnt, kann man die Altersvorsorge für den Geschäftsführer nun auch in der GmbH unterbringen. Das geht jedoch nicht in beliebiger Höhe und auch nicht sofort. Früher hat man die Altersvorsorge gerne über eine Direktversicherung geregelt und hierüber Rücklagen gebildet. In der jetzigen Niedrigzinsphase ist eine Versicherungslösung, wie zum Beispiel eine U- Kasse, aber wohl der bessere Weg.
Diese ist fünf Jahre nach Firmengründigung abschließbar und muss angemessen sein (also durch die Firma auch finanzier- bar und in einem gesunden Verhältnis zum Einkommen des Geschäftsführers stehen). Aus dem Testat des Steuerberaters sollten diese Punkte eindeutig hervorgehen, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt.
Cyber-Versicherung
Sollten Sie noch keine Cyber-Versicherung haben, wäre jetzt der passende Zeitpunkt, um sich über den Abschluss einer solchen Versicherung Gedanken zu machen. Bei einer GmbH geht man als Außenstehender vermutlich davon aus, dass es sich um ein größeres Unternehmen handelt als bei einem Einzelunternehmen. Für Kriminelle gibt es hier also vermeintlich mehr zu holen als bei einem kleineren Unternehmen und Sie könnten schneller zum Angriffsziel werden.
Kommen Sie auf uns zu!
Wie Sie sehen, gibt es also gar nicht allzu viele Punkte, die Sie beachten müssen, um weiterhin bedarfsgerecht abgesichert zu sein. Mit ein paar Anpassungen ist Ihr Versicherungsschutz und der Ihrer Firma auch weiterhin gewährleistet. Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Umsetzung!